Prozess in Bonn Discounter-Hubwagen verletzte Ärztin in Sankt Augustin

SANKT AUGUSTIN/BONN · In schmerzhafter Erinnerung ist einer 49-Jährigen aus Siegburg der Einkauf bei einer Aldi-Filiale in Sankt Augustin: Die Ärztin stand mit ihrem Einkaufswagen vor dem Brotregal, als sich ihr ein Mitarbeiter des Discounters mit einem Stapler näherte - und dann gegen ihren Einkaufswagen stieß.

Die Folge: Der Einkaufswagen drückte ihren rechten Fuß so heftig gegen das Regal, dass die Frau eine Quetschung mit Hämatom im rechten Sprunggelenk erlitt. Noch im Geschäft wurde der Vorfall dokumentiert, indem eine Unfallanzeige erstellt wurde.

Vor dem Bonner Landgericht verklagte die Medizinerin den Discounter daraufhin auf die Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld. Laut eigenen Angaben litt die 49-Jährige nach dem Vorfall im September 2010 vier Monaten unter den Schmerzen. Ihrer Arbeit konnte sie lange nur im Sitzen nachgehen.

Doch Aldi wollte das geforderte Schmerzensgeld nicht zahlen. Das Unternehmen begründete dies unter anderem damit, dass sich die Frau nach dem Unfall vom eigenen Arbeitgeber hatte untersuchen lassen.

Der stellte auch ein Attest aus. Offenbar bezweifelte die Beklagte, dass dieses objektiv erstellt wurde. In der Verhandlung vor der 1. Zivilkammer wies Zivilrichter Heinz Sonnenberger allerdings darauf hin, dass eine langwierige Beweisaufnahme drohe. So müsste unter anderem der behandelnde Arzt zum Attest befragt werden. Daran anschließend werde wohl ein ärztliches Gutachten erstellt werden müssen.

Daraufhin einigten sich die Parteien auf den Abschluss eines Vergleichs: Dieser sieht vor, dass Aldi der Ärztin 2000 Euro zahlt. Die gütliche Einigung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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