Urteil nach Bombendrohung und Messerattacke Täter wird in der Psychiatrie behandelt

ALFTER/BONN · Die Frage, ob ein an einer schizophrenen Psychose erkrankter 38-Jähriger dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss, beschäftigte jetzt das Bonner Landgericht.

Am 28. April dieses Jahres war der Mann gegen 22 Uhr bei seinem Vater und seiner Stiefmutter in Alfter erschienen. Er behauptete damals, dass er eine Bombe dabei habe und drohte damit, das ganze Haus in die Luft zu jagen. Dann verprügelte er seinen Vater und verletzte den 64-Jährigen mit einem Messer am Hals und am Oberarm.

Auch drohte er damit, seinem Vater den Kopf abzuschneiden. Der Grund: Im Traum habe er gesehen, dass sein Vater ihn als Kind misshandelt und mit einem Hammer geschlagen habe. Der Stiefmutter war glücklicherweise die Flucht zu Nachbarn gelungen. Von dort wurde die Polizei alarmiert.

Mit mehreren Streifenwagen waren die Polizisten zu dem Haus geeilt, in dem sich der Sohn mit seinem Vater verschanzt hatte. "Das ist einer der Einsätze, die im Gedächtnis bleiben", so einer der beteiligten Beamten jetzt vor Gericht. Der 38-Jährige hatte sich geweigert, die Tür zu öffnen und mit der Sprengung der angeblichen Bombe gedroht.

Doch nachdem ein 45 Jahre alter Polizist etwa eine Minute lang auf die Klingel drückte, machte der psychisch Kranke entnervt auf. Der Anweisung, sich sofort auf den Boden zu legen, kam der 38-Jährige angesichts der ihm vorgehaltenen Dienstwaffe sofort nach.

Der Rucksack des Angreifers wurde in der Folge vorsichtig auf ein angrenzendes Feld getragen, wo er von Sprengstoffexperten untersucht wurde. Zwar wurden einzeln in Tüten verpackte Kabel, ein Wecker und ein Deo, aber keine Bombe gefunden.

Ein Polizist, der den 38-Jährigen ins Polizeipräsidium gefahren hatte, beschrieb die Situation als "beängstigend". Der Festgenommene habe erzählt, dass er jedes Jahr bis zu seinem 41. Geburtstag jemanden umbringen werde. Der 49 Jahre alte Zeuge: "Das war schon beängstigend." Im Präsidium fragte der psychisch Kranke eine Polizistin, ob er es geschafft habe, seinen Vater zu töten. Als die Beamtin verneinte, habe er gesagt: "Dann habe ich meinen Auftrag noch nicht erfüllt."

Das Gericht ging, den Angaben des psychiatrischen Gutachters folgend, von einer Schuldunfähigkeit zur Tatzeit aus. Es wurde zwar eine dauerhafte Unterbringung angeordnet - diese wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Seit dem Vorfall war der 38-Jährige bereits vorläufig in einer Psychiatrie. Dort zeigte er sich krankheitseinsichtig und konnte mit Medikamenten gut eingestellt werden. Nun wird er sich stationär in einer Bonner Klinik behandeln lassen.

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