Freispruch vor Gericht für Vater und Sohn Zwei Rheinbacher sollen Jobcenter betrogen haben

RHEINBACH · Ein 24-Jähriger beantragte Arbeitslosengeld, und das Jobcenter überwies das Geld auf das Konto seines Vaters. Beide mussten sich vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

 Vor dem Rheinbacher Amtsgericht mussten sich Vater und Sohn verantworten.

Vor dem Rheinbacher Amtsgericht mussten sich Vater und Sohn verantworten.

Foto: Wolfgang Henry

Zwei Männer aus Rheinbach haben vom Jobcenter unberechtigt Leistungen von rund 3000 Euro bezogen haben. Die Sache kam nicht nur ans Tageslicht, sondern auch vor Gericht, wo sich die Vater und Sohn wegen Betruges in zwei Fällen verantworten mussten.

Laut Anklage war der 23-Jährige zwischen 2017 und 2019 zweimal arbeitslos und hatte sich beim Jobcenter in Rheinbach als arbeitssuchend gemeldet und seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend gemacht. Das wurde ihm auch gewährt, und die Zahlungen erfolgten auf ein Konto seines Vaters. Als der Sohn dann im fraglichen Zeitraum bei einer Zeitarbeitsfirma einen Job fand, will er die Arbeitsaufnahme einmal per E-Mail und ein weiteres Mal schriftlich an das Jobcenter gemeldet haben.  Einen entsprechenden Brief habe er seinem Vater gegeben, der das Schriftstück auch zum Jobcenter gebracht haben will. Das wäre so in Ordnung hätte ihm dort eine Mitarbeiterin erklärt. An einen Namen könne er sich indes nicht erinnern.

E-Mails und Post können

schon mal verloren gehen

Dort hatte aber niemand weder E-Mail noch Schriftstück gelesen, und so flossen die Gelder weiter. Das wiederum will der Vater gar nicht bemerkt haben. Da habe das Jobcenter wohl einen Fehler gemacht, behauptete er. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters, die als Zeugin geladen war, konnte sich an den Fall und die handelnden Personen nicht erinnern. Sie könne nur nach Aktenlage gehen. Dort seien aber weder E-Mail noch Schriftstück vermerkt. Es könne aber durchaus sein, dass schon mal E-Mails oder sonstige Post verloren gingen.

Wo nun das Geld geblieben sei, wollte der Strafrichter wissen. Auch dazu konnte der Sohn nichts sagen. „Ich wusste null“, erklärte er. Der Staatsanwalt plädierte schließlich auf Freispruch. Er könne keinen Betrugsvorsatz erkennen. Das sah auch das Gericht so und sprach die beiden Angeklagten frei. Die überzahlten Leistungen gehen aber nicht verloren, sie werden mit neuen Arbeitslosengeldern verrechnet.

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