Prozess am Bonner Amtsgericht 81-jähriger Exhibitionist saß schon Jahre in Haft
BONN · Monatelang trieb sich ein 81-Jähriger immer wieder an der Bahnhaltestelle Oberkassel-Süd herum. Vor dem Amtsgericht musste sich der vorbestrafte Rentner am Montag verantworten, weil er acht junge Mädchen belästigt hatte.
Zwischen Juni vergangenen und Februar diesen Jahres entblößte sich der Rentner an fünf Tagen vor acht Mädchen im Alter zwischen zehn und 18 Jahren.
Der Anklage zufolge versuchte er, zu den Opfern Augenkontakt aufzubauen und befriedigte sich dann selbst. Zudem beobachtete er im Mai aus einem Gebüsch heraus eine Jugendliche, die in Königswinter-Niederdollendorf auf einer Wiese am Rhein lag. Ein Zeuge schritt damals ein, als er sah, dass der Rentner an sich manipulierte.
Angeklagter schon mehr als 20 Jahre in Haft
Der heute klein, schmal und zerbrechlich wirkende Angeklagte hat wegen etlicher Sexualstraftaten schon mehr als 20 Jahre im Gefängnis gesessen. Seine Vorstrafenliste reicht bis ins Jahr 1954 zurück. 1968 wurde er wegen Nötigung und Unzucht zu sieben Jahren Haft verurteilt. Im Urteil wurde er damals als "gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" bezeichnet. 1988 musste er für neun Jahre ins Gefängnis. Verurteilt wurde er seinerzeit unter anderem für drei Vergewaltigungen.
Danach wurde es ruhiger um ihn, doch 2006 fiel der Rentner noch einmal durch exhibitionistische Handlungen auf. Diese hatten eine siebenmonatige Bewährungsstrafe zur Folge. Die Bewährungszeit überstand der Mann zwar, doch im vergangenen Jahr kam es zum Rückfall. Der geständige Angeklagte berichtete nun vor Gericht davon, dass es in der Beziehung zu seiner neuen Freundin sexuell nicht wie gewünscht klappte. Daher habe er sich zu den erneuten exhibitionistischen Handlungen hinreißen lassen.
Ärzte müssen über den Stand der Therapie Auskunft geben
Weil der Angeklagte den Opfern, die allesamt als Zeugen geladen waren, durch sein Geständnis eine Aussage ersparte, drehte sich schnell alles um die Frage, ob der 81-Jährige mit einer Bewährungsstrafe davonkommen kann. Da sich der Exhibitionist bereit erklärte, eine Sexualtherapie zu absolvieren, wurde er schließlich wie von der Staatsanwältin beantragt, zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Amtsrichterin Gerlind Keller machte dem 81-Jährigen allerdings deutlich: "Es darf jetzt gar nichts mehr passieren. Wenn das noch einmal vorkommt, landen Sie direkt im Gefängnis." Aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Angeklagten ging die Richterin davon aus, dass in Zukunft keine schweren Straftaten mehr von ihm zu erwarten sind. Der Rentner muss sich nun um einen Therapieplatz kümmern. Ihm wurde ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, dem die Ärzte Auskunft über den Stand der Therapie erteilen müssen. "Die Mädchen müssen vor Menschen wie Ihnen beschützt werden", so die Richterin.