Bonner Stadtrat beschließt Bezirksregierung soll über umstrittenen Rheinauenradweg entscheiden

Bonn · Rechtfertigt eine Verbreiterung des Rheinauendradwegs eine naturschutzrechtliche Befreiung und die Fällung von 44 Bäumen? Darüber soll nun die Kölner Bezirksregierung entscheiden. Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern.

 Der Rheinauenradweg ist streckenweise recht schmal. Eine Verbreiterung soll die Route attraktiver machen.

Der Rheinauenradweg ist streckenweise recht schmal. Eine Verbreiterung soll die Route attraktiver machen.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Kölner Bezirksregierung soll über die naturschutzrechtliche Befreiung entscheiden, die für den geplanten Ausbau des linksrheinischen Radwegs durch die Rheinaue notwendig ist. Der Rat hat mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen von FDP, Bürger Bund Bonn, AfD und Rhein-Grün beschlossen, die Obere Naturschutzbehörde einzuschalten. Sie soll nun darüber befinden, ob die Verbreiterung von streckenweise nur etwas mehr als zwei Metern auf durchgehend vier Meter und die damit verbundene Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine Befreiung rechtfertigt. Damit folgte die Politik einem Vorschlag der Verwaltung, die Entscheidung des Bonner Naturschutzbeirats zu prüfen, der eine solche Erlaubnis nicht erteilen wollte.

Das Projekt ist vor allem deshalb umstritten, weil die Stadt für den Ausbau 44 teils alte Bäume fällen will. Zugleich setzte das Bündnis aus Grünen, SPD, Linken und Volt einen eigenen Änderungsantrag durch, der darauf abzielt, mehr neue Ersatzbäume als bisher, nämlich insgesamt 120, zu pflanzen, wenn es zur Umsetzung kommen sollte. In der rechtsrheinischen Rheinaue, wo der Radweg beschlossene Sache ist und 27 Bäume fallen sollen, seien 100 Ersatzbäume zu pflanzen.

Wiesner: „Umplanung nicht realistisch“

Grünen-Ratsfrau Friederike Dietsch hatte zuvor ausgeführt, ihre Fraktion habe „die Zielkonflikte abwägen müssen“. „Uneingeschränkt glücklich“ sei man mit dem Projekt nicht, deshalb habe das Bündnis die Ausgleichspflanzungen erhöht. Michael Faber von den Linken betonte, seine Fraktion werde die Entscheidung der Oberen Naturschutzbehörde akzeptieren.

Keine ausreichende Mehrheit fand dagegen der Vorschlag der CDU-Fraktion, schnell nach Alternativen zu suchen, um die hohe Landesförderung für das 2,3-Millionen-Euro-Projekt abrufen zu können. Fraktionschef Guido Déus hatte für den Antrag mit den Worten geworben: „Wir sind für einen Radschnellweg in der Rheinaue.“ Doch sei die CDU nicht der Auffassung, dass die Verwaltung ausreichend die alternativen Verläufe mit weniger Auswirkungen auf die Natur geprüft habe.

Planungsdezernent Helmut Wiesner sagte in der Sitzung, das Projekt sei nicht vom Himmel gefallen. Die Planer hätten gewissenhaft andere Möglichkeiten geprüft und durch Umplanung einen noch größeren Eingriff in die Natur abgewendet. Es sei „nicht realistisch“, nun noch einmal Alternativen zu prüfen. Dominik Maxein von Volt sagte dazu: „Eine Umplanung zum jetzigen Zeitpunkt halte ich für falsch.“

Land prüft, ob die Ziele realistisch bleiben

Auch deutete Wiesner an, dass bei Nichtzustandekommen der linksrheinischen Radroute möglicherweise die Finanzierung der weiteren Projekte im Rahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt gefährdet sein könnte. Dazu zählen neben der rechtsrheinischen Radroute die Radpendlerroute Bornheim/Alfter/Bonn, der Kauf von 17 elektrobetriebenen Fahrzeugen und der Bau von 36 Mobilstationen mit Fahrradboxen, Luftstationen, Stellplätzen für Lastenräder und Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge und E-Bikes. Die Millionenförderung des Landes fließt nur dann, wenn die Projekte bis Oktober 2022 umgesetzt sind.

Dennis Heidel, Sprecher der Bezirksregierung, teilte zur Finanzierung auf Anfrage mit: „Das Scheitern eines (Teil-)projekts führt nicht zwangsläufig zum Scheitern des Gesamtvorhabens.“ Mit dem NRW-Wirtschaftsministerium sei in der Folge aber darüber zu sprechen, ob die Gesamtziele, weniger Schadstoffe durch attraktivere Radrouten auszustoßen, noch zu erreichen sei. Eine Änderung der Ursprungsplanung mit einer angepassten Bauplanung sei zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich. Weiter sagte Heidel, die Obere Naturschutzbehörde entscheide über naturschutzrechtliche Befreiungen in der Regel bis sechs Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen durch die Stadt.

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