Das tun andere Städte mit hoher Inzidenz Bremen setzt auf Testpflicht in Kindergärten

Bonn · Trotz hoher Impfquote stieg in dem Stadtstaat Bremen die Inzidenz früh über den Wert von 1000. Die Politik reagierte mit Gegenmaßnahmen.

 An einer Bushaltestelle in der Bremer Innenstadt gibt es Informationen zur Covid-19-Impfung. Die Ansteckungsrate steigt im Stadtstaat wegen der Omikron-Welle des Coronavirus immer weiter an.

An einer Bushaltestelle in der Bremer Innenstadt gibt es Informationen zur Covid-19-Impfung. Die Ansteckungsrate steigt im Stadtstaat wegen der Omikron-Welle des Coronavirus immer weiter an.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Erst Tabellenführer beim Impfen und Vorreiter bei soziodemografischen Analysen der Pandemie, seit einigen Wochen aber wegen Höchstwerten bei den Inzidenzzahlen auffällig: In der Corona-Pandemie ist der Stadtstaat Bremen Extremwerte inzwischen gewohnt. Zuletzt versuchte der Senat, mit mehreren Maßnahmen gegenzusteuern.

Mit einer Impfquote von nahezu 85 Prozent vollständig Geimpfter waren Bremen lange Zeit die positiven Schlagzeilen sicher. Dass im Norden dennoch die Inzidenzen zuletzt stärker stiegen als in anderen Regionen der Republik, hat nicht zuletzt in Debatten über die Wirksamkeit des Impfens zu Fragen geführt – auch wenn bei der Sieben-Tage-Inzidenz inzwischen Hamburg (1536) und Berlin (1465) an den Bremern (1387) vorbeigezogen sind. Auch die Stadt Bonn lag am Montag mit dem Wert von 1463 darüber. Die niedrigsten Inzidenzwerte weisen mit Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt indes derzeit Länder mit einer deutlich geringeren Impfquote auf.

Pflichttest im Kindergarten: Versicherung der Eltern reicht

Der steigende Inzidenzwert bei hoher Impfquote sei nicht zwingend ein Widerspruch, sagen derweil Wissenschaftler und verweisen darauf, dass die Impfkampagne in Bremen früh angelaufen sei und der Impfschutz entsprechend früher nachlasse. Gegen die Virusvariante Omikron, die nach Angaben des Robert Koch-Instituts rund 85 Prozent der Bremer Coronafälle verursache, helfe nur eine dritte Impfung. Die aber wirkt bekanntlich mit Verzögerung. Anlass für die Verantwortlichen zu einer Reihe von Maßnahmen, als in der 570.000-Einwohner-Stadt Bremen am 7. Januar die Inzidenz erstmals die Marke von 1000 überstieg.

So beschloss der Bremer Senat vor gut einer Woche, dass sich Kindergartenkinder künftig dreimal wöchentlich verpflichtend auf Corona testen lassen müssen. Ob der Test zu Hause oder im Kindergarten gemacht werden muss, kann die jeweilige Leitung entscheiden. Sofern zu Hause getestet wird, soll allerdings eine mündliche Erklärung der Eltern ausreichen, dass der Test negativ war. Wegen der hohen Infektionszahlen und der daraus resultierenden Quarantäne war der Betrieb in mehr als 40 städtischen Bremer Kindergärten zuletzt eingeschränkt, vollständig geschlossen waren allerdings nur wenige. Bremens Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) erklärte in dem Zusammenhang sinngemäß, dass die Betreuung der Kinder hohe Priorität habe: Die Risiken und Beeinträchtigungen, die sich aus sozialer Isolation ergeben, seien weit größer als die Risiken einer Corona-Erkrankung. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung eine Testpflicht in Kindergärten bislang ausgeschlossen. Wie zuletzt berichtet, besteht im bevölkerungsreichsten Bundesland derzeit vielerorts ein ganz anderes Problem: Weil die Testlabore überlastet sind, kommt es bei den freiwilligen Pooltests vielerorts zum Verzug. Aus Gründen der Unsicherheit wegen ausstehender Testergebnisse blieben manche Kindergärten bereits zeitweise geschlossen, so auch in Bonn.

In Bremen gilt „2Gplus“ bei Warnstufe 4 auch für Kultureinrichtungen

Für Bremen und Bremerhaven hat der Senat angesichts der hohen Inzidenzen zudem die Warnstufe vier eingeführt, die bei einer bestimmten Hospitalisierungsrate in Kraft tritt – und aktuell auch in Kraft ist. Bei Warnstufe vier gilt die Regel „2Gplus“ anders als in NRW auch in Kultureinrichtungen und – wie derzeit in anderen Bundesländern auch – in Gastronomiebetrieben. Ausnahmen: Wer geboostert ist oder eine Zweitimpfung vor weniger als drei Monaten erhalten hat, muss keinen Test machen.

Ebenso gilt im Falle der Warnstufe vier in Bus und Bahn neben 3G die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, ein Besuchsverbot in städtischen Krankenhäusern und – wie in Bonn bereits seit November – die 3G-Regel bei Behördengängen. Somit müssen die Menschen in Bremen beim Besuch von Ämtern oder Behörden einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bereithalten, es sei denn, sie wurden von der Verwaltung vorgeladen. In NRW gilt für den ÖPNV die 3G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

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