Kommentar Der Schuldspruch gegen Charles Taylor: Mutiges Urteil

Es ist ein wichtiges Urteil, das in Den Haag gefällt wurde. Zum ersten Mal hat ein Gerichtshof der internationalen Gemeinschaft einen früheren Machthaber Afrikas jener Gräuel schuldig gesprochen, die er zumindest nicht gestoppt hat.

Das ist bei der Beweislage ebenso gewagt wie mutig. Denn der von einem rechtstaatlichen Gericht verlangten Aktenlage kann Afrika nicht gerecht werden.

Dass die Richter Taylor am Ende trotzdem schuldig gesprochen haben, hat viel mit der Verantwortung eines Staatschefs zu tun. Die Strukturen in den afrikanischen Rebellenbewegungen waren nicht so, dass ein Staatschef die Verbrechen nicht hätte stoppen können. Das Verfahren bleibt deshalb trotz aller Mängel in der Beweislage ein Signal an diejenigen, die immer noch glauben, ihre Rolle an der Spitze eines Staates könne sie von der Haftung für alles, was in ihrem Namen geschieht, schützen.

Die Vereinten Nationen haben gut daran getan, das Instrument eines Kriegsverbrechertribunals ins Leben zu rufen, ja es sogar fernab der Schauplätze tagen zu lassen.

Rechtstaatlichkeit verlangt zwingend Neutralität. Auch wenn es dem Gerichtshof in manchen Phasen schwergefallen sein mag, diese angesichts der Horrorliste der belegbaren Vorwürfe zu bewahren, so ist doch ein wichtiger Schritt gelungen: Die Juristen haben den Begriff der persönlichen Verantwortung für einen Staatschef so erweitert, dass er auch für alle jene Delikte haftbar gemacht werden kann, von denen er wusste, aber nicht einschritt.