Aktion #AllesaufdenTisch Landgericht untersagt Löschung von Youtube-Videos

Berlin · Die Pressekammer des Landgerichts Köln hat die Löschung zweier Videos der Aktion #allesaufdentisch durch Youtube untersagt.

 Die Videoplattform YouTube hat Videos der Künstler-Aktion #AllesaufdenTisch gesperrt.

Die Videoplattform YouTube hat Videos der Künstler-Aktion #AllesaufdenTisch gesperrt.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Nach der Löschung zweier Videos der Aktion #allesaufdentisch auf Youtube ist eines der Videos wieder online. Die Plattform arbeite mit einer „Kombination aus Mensch und Technologie“ um Inhalte zu moderieren, sagte ein Youtube-Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Berlin. Mehrere Videos des Kanals „#allesaufdentisch“ seien als Verstoß gegen die Community-Richtlinien erkannt worden. Nach einer weiteren Überprüfung sei festgestellt worden, dass eines dieser Videos den Richtlinien doch entspreche.

Bei den zuvor gelöschten Beiträgen geht es um die Videos mit den Titeln „Angst“ und „Inzidenz“. In „Angst“ spricht der Schauspieler und Kabarettist Gernot Haas mit dem Neurobiologen Gerald Hüther. Hüther war mehrere Jahre im Beirat des Onlinemagazins Rubikon, das in der Kritik steht, Verschwörungsideologien zu verbreiten. Im zweiten Video interviewt der Sänger und Liedermacher Jakob Heymann den Mathematiker Stephan Luckhaus, der im Zuge eines abgelehnten kritischen Beitrages zum Lockdown die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina verlassen hatte. Das Interview zum Thema „Angst“ ist nun wieder auf dem Kanal zu finden, „Inzidenz“ bleibt gelöscht.

Nach Angaben von Youtube waren die Videos ursprünglich wegen Fehlinformationen zur Covid-19-Pandemie entfernt worden. So würden den Richtlinien zufolge Inhalte gelöscht, die die Existenz und Übertragung des Virus abstreiten, Menschen davon abhalten, sich bei Erkrankung behandeln zu lassen oder medizinisch fragwürdige Methoden bewerben.

Am Montag hatte das Landgericht Köln die Löschung der beiden Videos untersagt. Somit entsprach es den Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Videoplattform, die die Initiatoren eingereicht hatten. Auch die Verwarnung durch die Google-Tochter wegen der Videos war untersagt worden. Das Gericht begründete dies damit, dass Youtube nicht mitgeteilt habe, welche Passagen der zwischen 26 und 29 Minuten langen Videos gegen die Richtlinien verstoßen sollen. Zudem hätten die Beiträge „auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten“.

Nach Angaben des Anwalts der Aktion, Joachim Steinhöfel, muss Youtube die einstweiligen Verfügungen erst beachten, wenn sie an den europäischen Hauptsitz von Google in Irland zugestellt sind. Er habe Google am Montagnachmittag aufgefordert, die gerichtlichen Entscheidungen sofort zu beachten, „ohne sich auf Formalitäten zurückzuziehen“, sagte er dem epd. Beim Video „Inzidenz“ sei der Konzern dazu offenbar bislang nicht bereit. Die Verwarnung durch Youtube bestehe weiter. Der Sprecher der Plattform äußerte sich gegenüber dem epd nicht zu den juristischen Vorgängen.

Die Aktion #allesaufdentisch bezeichnet sich selbst als „Initiative für einen gesellschaftlichen Dialog“. Initiiert wurde sie unter anderem vom Schauspieler Volker Bruch (Babylon Berlin). Ziel sei es, „die Pandemie als gesamtgesellschaftliches Problem zu betrachten, und auch denjenigen ExpertInnen Gehör zu verschaffen, die bisher, trotz ihrer oft hohen Reputation, in der öffentlichen Debatte kaum oder gar nicht wahrgenommen wurden“. Viele der teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler waren bereits an der Kampagne #allesdichtmachen beteiligt gewesen.

(epd)
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