Gericht verbietet Werbeaussage Huk-Coburg siegt im Streit gegen Check24

Köln. · Das Vergleichs- und Vermittlungsportal Check24 darf nicht mehr behaupten, dass man woanders keine Autoversicherung günstiger abschließen könne. Das Kölner Gericht verbietet dem Onlinemakler die „Nirgendwo Günstiger Garantie“.

 Mitarbeiter sitzen in der Münchner Zentrale des Vergleichsportals Check24 an ihren Schreibtischen hinter einer Glasscheibe.

Mitarbeiter sitzen in der Münchner Zentrale des Vergleichsportals Check24 an ihren Schreibtischen hinter einer Glasscheibe.

Foto: dpa/Matthias Balk

Das Vergleichs- und Vermittlungsportal Check24 darf nicht mehr behaupten, dass man woanders keine Autoversicherung günstiger abschließen könne. Gegen die Werbung mit dieser „Nirgendwo-günstiger-Garantie“ hatte der Versicherer Huk-Coburg geklagt und vor dem Landgericht Köln Recht bekommen (AZ 84O76 aus 2019). Die Werbung ist nach Ansicht des Gerichts irreführend, da Check24 nur in 80 Prozent der Fälle die günstigsten Tarife anbieten könne, also nicht den ganzen Markt erfasse. Außerdem sei das Tarifnotensystem unzulässig, weil nicht transparent genug. Die vierte Kammer für Handelssachen hat dem Versicherer Huk-Coburg grundsätzlich auch Schadenersatz für entgangene Geschäfte in noch nicht bestimmter Höhe zugesprochen. Berufung vor dem OLG ist möglich.

Huk-Coburg und Check24 sind nicht die allerbesten Freunde. Der Versicherer arbeite nicht mit Maklern zusammen und daher auch nicht mit dem Portal Check24, das als Versicherungsmakler Verträge gegen Provision vermittelt. Huk-Coburg ist nach der Stückzahl der größte Autoversicherer, dessen Tarife als sehr kostengünstig gelten. Vergleichsportalen wie Check24 wird immer wieder vorgehalten, dass sie eben nicht den ganzen Markt abbilden. Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW räumt ein, Vergleichsportale seien ein bequemer Weg, sich einen Überblick über Angebote zu verschaffen. Interessenten müssen eine Unmenge von Daten eingeben, von denen die Höhe der Prämie abhänge. Wenn sie das bei jedem einzelnen Versicherer machen wollten, sei das viel zu mühsam. Man müsse aber wissen, dass die Portale den Markt nicht komplett abbilden. Zudem richtet sich die Reihenfolge der Angebote primär nach dem Preis. Für den Kunden seien jedoch auch Leistungen und das Kleingedruckte wichtig, etwa die Schärfe der Rückstufung im Schadensfall mit entsprechenden Konsequenzen für die Prämie.

Huk-Coburg hatte vor Jahren in Konkurrenz zu Check24 ein eigenes Portal installiert und andere Versicherer aufgefordert, mitzumachen. Die Resonanz in der Branche war aber gering und so wurde das Projekt aus Kostengründen beendet.

Die HUK reagierte erfreut auf das Urteil. „Die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ von Check24 wurde ad absurdum geführt“, sagte Vorstandsmitglied Jörg Rheinländer. „Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt.“

Check24 will nun eine Berufung prüfen, die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen. „Das Urteil wird keine praktischen Auswirkungen für uns haben“, erklärte das Münchner Unternehmen. Die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ habe Check24 bereits nach einem früheren Rechtsstreit im September 2018 angepasst. „Der HUK geht es aus unserer Sicht darum, einen Vertriebsweg auszubremsen und nicht um die Kunden“, sagte ein Sprecher.

Der Kölner Rechtsstreit ist einer von mehreren Prozessen, die HUK Coburg und Check24 in den vergangenen Jahren gegeneinander geführt haben. Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht Köln dem Münchner Webportal untersagt, Marken und Logos der HUK-Gruppe auf den Check24-Webseiten zu verwenden. Umgekehrt hatte Check24 vor dem Berliner Landgericht durchgesetzt, dass die oberfränkische Versicherung Kündigungen per Mail nicht ausschließen darf.

Hintergrund dieser Auseinandersetzungen ist der Konkurrenzkampf in der Kfz-Versicherung. Alljährlich im Herbst wechseln Millionen Autofahrer auf Schnäppchenjagd ihren Versicherer, viele davon über Check24. Die HUK Coburg ist mit über zwölf Millionen Verträgen Marktführer, vertreibt die Policen der Kerngesellschaft aber nicht über Check24, weil das Unternehmen sich jeden Vertragsabschluss bezahlen lässt. mit dpa

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