Bewährungsstrafe in Siegburg Dem Opfer brutal vor den Kopf getreten

Hennef/Siegburg · Ein 40-Jähriger aus Hennef erhält eine Bewährungsstrafe. Zuvor hatte er sich beim Geschädigten entschuldigt. Doch es ging in dem Verfahren nicht nur um gefährliche Körperverletzung.

 So sieht es im Siegburger Amtsgericht aus, hier fand die Verhandlung statt.

So sieht es im Siegburger Amtsgericht aus, hier fand die Verhandlung statt.

Foto: Meike Böschemeyer

Eine Gesamtstrafe von acht Monaten auf Bewährung verhängte Richter Michael Krah gegen einen Angeklagten aus Hennef. Der 40-Jährige war wegen zwei Taten vor dem Amtsgericht angeklagt: Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung in einem und wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung in einem anderen Verfahren. Beide unabhängige Taten wurden in einem Termin verhandelt.

Gewalt vor einem Kiosk in Sankt Augustin

Alle Vorwürfe der Anklage gestand der Mann. Am Ostermontag 2022 war er in einem Kiosk in Sankt Augustin mit dem Opfer (54) aus nichtigem Grund in Streit geraten. Daraufhin verließ der Geschädigte den Kiosk und setzte sich auf einen Stuhl davor. Kurze Zeit später folgte ihm der Täter und trat ihm unvermittelt ins Gesicht, worauf er mit dem Kopf gegen eine Scheibe schlug, die zerbarst. Das Opfer entfernte sich darauf ebenso vom Tatort. Die Polizei hatte der 54-Jährige nicht gerufen und sich auch nicht in ärztliche Behandlung begeben.

„Ich hatte nur ein blaues Auge und für mich war der Fall auch erledigt“, gab der Geschädigte an. Außerdem habe sich der Täter vor der Verhandlung bei ihm entschuldigt, was er ihm „hoch angerechnet“ habe. An einer Strafverfolgung sei er nicht interessiert, ergänzte er. Eine Strafverfolgung sei bei einem solchen Delikt „von öffentlichem Interesse“, klärte ihn der Richter auf. Die Kontrahenten gaben an, beide stark alkoholisiert gewesen zu sein. Außerdem räumte das Opfer ein, er habe möglicherweise den Angeklagten beleidigt, wie der behauptete. „Das ist aber keine Rechtfertigung, um jemanden vor den Kopf zu treten“, so Krah.

Mit falschem Führerschein unterwegs

Im zweiten Fall ging es darum, dass der Angeklagte im März letzten Jahres mit 1,16 Promille Restalkohol am frühen Morgen in eine Polizeikontrolle geriet und einen lettischen Führerschein vorzeigte, da ihm der deutsche zu der Zeit ebenfalls wegen Trunkenheit entzogen war. Die lettische Fahrerlaubnis hatte er über eine Fahrschule in Lettland für 2500 Euro erlangt. Er versicherte dem Gericht davon ausgegangen zu sein, dass die Fahrerlaubnis auch in Deutschland gelte. Wie sich herausstellte war er einem Betrüger aufgesessen und der Führerschein sei eine „Totalfälschung“, wie Krah feststellte. Das Verfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde daher eingestellt, weil ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte. Verurteilt wurde der vielfach vorbestrafte Angeklagte aber wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt.

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