Vor dem Siegburger Amtsgericht Zehn Monate auf Bewährung wegen Drogenhandels

Siegburg · Ein 27-Jähriger hatte eine professionelle Cannabisplantage in seiner Wohnung in Siegburg. Vor dem Gericht zeigt er sich reuig und willig, sein Leben zu ändern.

 Solche Pflanzen zog der Angeklagte in seiner Wohnung.

Solche Pflanzen zog der Angeklagte in seiner Wohnung.

Foto: picture alliance / ABIR SULTAN/d/ABIR SULTAN

Zu zehn Monaten auf Bewährung und eine Bewährungszeit von drei Jahren verurteilte Richter Ulrich Wilbrand am Dienstag im Amtsgericht einen 27-Jährigen. Der Mann, der noch bis zum 5. Oktober in der Justizvollzugsanstalt einsitzt, da er zu seinem vorherigen Verhandlungstermin nicht erschienen war, hatte seine Taten eingeräumt. Er war angeklagt wegen Drogenbesitzes und -handels in einem minderschweren Fall.

Am 13. Oktober 2021 war in seiner Siegburger Wohnung eine professionell angelegte Cannabisplantage gefunden worden, die dem Eigenkonsum und dem Verkauf dienen sollte. Zudem waren bei ihm ein Klappmesser und ein Baseballschläger entdeckt worden. Letzterer stamme noch aus der Zeit, in der er in Köln-Junkersdorf Baseball gespielt habe, sagte der Mann, der am 1. Dezember 2021 noch einmal mit 16 Drogenpäckchen erwischt wurde.

Der Arbeitslose, der drei abgebrochene Berufsausbildungen hinter sich hat und seit seinem 14. Lebensjahr Marihuana konsumiert, hatte in der Vergangenheit immer wieder Versuche unternommen, von seiner Sucht loszukommen und einer geregelten Arbeit nachzugehen. Zuletzt war er in der Sicherheitsbranche tätig gewesen. Den frühen Tod seines Vaters und die fehlende Zuwendung seiner Mutter machte der junge Mann, der inzwischen eine feste Freundin in Frechen hat, zu der nach seiner Haftentlassung ziehen will, für seine Sucht verantwortlich.

„Ich würde gerne Erfüllung im Beruf finden und möchte im nächsten Jahr eine Ausbildungsstelle im sozialen Bereich antreten“, beteuerte der gebürtige Frechener glaubhaft. Darum kam der Richter der Forderung des Staatsanwaltes in seinem Urteil nach. Dem Mann, der ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein hinter sich hat, wird ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Er muss sich einem regelmäßigem Drogenscreening unterziehen und trägt die Kosten des Verfahren.

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