Amtsgericht Siegburg Troisdorfer nutzte Bild ohne Einwilligung

Siegburg/Troisdorf · Weil er das Foto eines anderen für eigene Werbezwecke im Internet nutzte, musste sich ein 22-Jähriger vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten. Das verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.

Wegen Urheberrechtsverletzung musste sich ein 22-Jähriger vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Siegburg verantworten.

Wegen Urheberrechtsverletzung musste sich ein 22-Jähriger vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Siegburg verantworten.

Foto: Meike Böschemeyer

Die Einlassung, er habe sich „nichts dabei gedacht“ und nicht gewusst, dass er sich damit strafbar mache, nutzte dem 22-jährigen Angeklagten nichts. Richter Ulrich Feyerabend sprach den jungen Mann am Donnerstag vor dem Jugendgericht des Siegburger Amtsgerichts schuldig wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Dem Troisdorfer wurde vorgeworfen, im August 2021 ein urheberrechtlich geschütztes Bild, auf dem drapiertes Silberbesteck abgebildet ist, für eine Online-Verkaufsanzeige genutzt zu haben. Die Anzeige schaltete er, um für seinen Antiquitätenhandel zu werben, für den er auch bereits einen Verkaufsraum angemietet hatte. Das Geschäft eröffnete er letztlich aber nicht, weil ihm nach eigenen Angaben die finanziellen Mittel dazu fehlten.

22-Jähriger zeigte sich geständig

Seine angebliche Unwissenheit nahmen dem Angeklagten allerdings weder die Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch der Richter ab. „Sie haben von einer anderen Firma ein Bild aus dem Internet geklaut und den Namen der Firma abgeschnitten“, hielt Feyerabend dem Mann vor und folgte mit seinem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die wertete bei der Strafbemessung als Pluspunkt, dass der 22-Jährige sich geständig zeigte, hielt seine Aussage, ohne Schuldbewusstsein gehandelt zu haben, aber für eine „Schutzbehauptung“. Denn jedem müsse klar sein, dass man nicht einfach ein fremdes und als solches erkennbares Bild aus dem Internet herunterladen und nutzen könne.

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