Stromerzeugung in Wachtberg Kaum Platz für Windenergie

WACHTBERG · In Wachtberg gibt es für Windenergie nur eine geeignete Fläche. Denn die Radaranlagen machen den Planern einen Strich durch die Rechnung.

Wo könnten in Wachtberg sogenannte Konzentrationszonen für Windenergieanlagen eingerichtet werden? Mit dieser Frage hatte sich Professor Theo Kötter von der Bonner Universität auf Wunsch der Politiker beschäftigt. In der jüngsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses stellte er seine Untersuchung vor. Das Ergebnis: Eigentlich ist es egal, ob man die Zonen ausweist oder nicht. Denn in Wachtberg gibt es ohnehin nur eine geeignete Fläche.

Nach der derzeitigen Rechtslage dürften Windenergieanlagen theoretisch im kompletten Außenbereich der Gemeinde errichtet werden - wenn keine Faktoren wie Landschaftsschutz dagegen sprechen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans hat Wachtberg die Möglichkeit, steuernd einzugreifen, erklärte Kötter. "Weist man Konzentrationszonen aus, dürfen die Anlagen nur dort errichtet werden." Grundlage dafür ist ein Konzept, in dem das gesamte Gemeindegebiet beleuchtet wird, und zwar unter der Maßgabe, "der Windkraft substanziell Raum zu geben", sagte Kötter.

Er und sein Team haben in vier Schritten gearbeitet. Zunächst wurde die Planungsgrundlage ermittelt, danach wurden Tabuzonen festgelegt. "Das sind zum Beispiel Siedlungsflächen und Landschaftsschutzgebiete." Danach wurden die übrigen Flächen bewertet und ein "gesamträumliches Planungskonzept" entwickelt.

"In Wachtberg bleiben nur sehr wenige Flächen übrig, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden können", sagte Kötter. Grund dafür sind die beiden Radaranlagen im Fraunhofer Institut und in Gelsdorf. Auf Anfrage habe die Wehrbereichsleitung West mitgeteilt, dass um die Radaranlage in einem Radius von vier Kilometern keine Windenergieanlage errichtet werden dürfe, da diese die Geräte störten.

Hinzu kommt, dass die Windenergieanlagen einen Mindestabstand zum Siedlungsrand haben müssen: Erstens, weil sie sonst erdrückend wirken, zweitens könnte es für die Nachbarn zu laut werden. Kötter und sein Team arbeiteten mit zwei Abständen - mit 750 und 1000 Metern. Nachdem all diese Faktoren einbezogen wurden, bleibt eigentlich nur noch eine Fläche übrig: zwischen Adendorf, Arzdorf und Fritzdorf, entlang der Gemeindeverbindungsstraße.

Hält man 750 Meter Abstand zur Siedlungsfläche, könnten die Anlagen auf einer Fläche von 57 Hektar errichtet werden. "Dann wäre Platz für sieben bis neun Anlagen", sagte Kötter. Wird der Abstand auf 1000 Meter erhöht, ist das Areal noch 13,1 Hektar groß. Dort hätten drei Anlagen Platz. "Würde die Gemeinde keine Konzentrationszone ausweisen, läge der vorgeschriebene Abstand bei 500 Metern", so Kötter. Dann wäre das Areal 80 Hektar groß.

"Es gibt zwei Optionen: Entweder wird eine Konzentrationszone ausgewiesen, dann muss eine tiefergehende Artenschutzprüfung erfolgen", so Kötter. Oder man lasse alles so wie es ist, "dann ist die Fläche ungefähr gleich". Allerdings habe die Gemeinde dann keinen Einfluss darauf, wie viel Abstand zwischen Häusern und Anlagen liegt. "Ich schlage vor, dass wir die Erkenntnisse sacken lassen und uns noch einmal mit der Vorlage beschäftigen", schlug Beigeordneter Jörg Ostermann vor. Dann könne entschieden werden, ob man eine Konzentrationszone ausweist oder nicht.

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