Mensabetreiber wirft Mitarbeiter Betrug vor und kündigt ihm fristlos

Streit um Kartenguthaben

Bonn. Beruflich war es für Boris K. (Name geändert) bislang stets aufwärts gegangen. Als einstige Aushilfe in einem Mensabetrieb gelang es ihm vor einigen Jahren sogar, dort eine Vollzeitstelle zu bekommen. Jetzt steht der 44-Jährige auf der Straße. Sein Arbeitgeber wirft ihm Betrug vor und hat ihn deshalb entlassen. Fristlos.

Gegen die Kündigung hat Boris K. Klage beim Arbeitsgericht Bonn eingereicht. Sein Fall wurde jetzt verhandelt. Der Kläger soll, so erläutert Axel Schülzchen als Rechtsbeistand der Beklagten, gefundene und ihm ausgehändigte Mensakarten nicht ihren rechtmäßigen Besitzern zugestellt haben.

Er soll statt dessen das Restguthaben der Karten an der Hauptkasse gegen Bares abgehoben und in die eigene Tasche gesteckt haben. Und das sei gleich mehrfach vorgekommen, sagt Schülzchen.

Der Kläger bestreitet die Vorwürfe vehement. Er gibt zu, er habe die Restguthaben der Fundkarten eingelöst. Aber nur, um seine Kasse - eine Pfandkasse - auszugleichen. Er habe nämlich zuvor den rechtmäßigen Besitzern den Betrag ausgezahlt. Schülzchen schüttelt mit dem Kopf: Dazu habe man einige der betroffenen Karteninhaber befragt. Sie hätten bis dato kein Geld gesehen.

Der Kläger dementiert erneut. Nur überprüfen lässt sich seine Darstellung nicht. Denn: "Die Kassenbuchung des Betreibers war nicht gut geregelt. Mein Mandat war damit völlig überfordert", sagt sein Rechtsbeistand Herbert Kaupert. Weil die Parteien keine gütliche Einigung finden, wird der Prozess im März fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort