Veranstaltung über Salafismus-Prävention Rat der Muslime sagt Teilnahme komplett ab

BONN · Eigentlich wollte man mit möglichst vielen muslimischen Vertretern am Mittwochabend über Salafismus-Prävention in Bonn sprechen. Doch nachdem die Stadt den wegen mutmaßlicher salafistischer Verstrickungen in die Schlagzeilen geratenen neuen Sprecher des "Rats der Muslime in Bonn" (RMB), Karim Lakhal, ausgeladen hatte, sagten am Mittwoch auch sämtliche Mitgliedsmoscheen und -vereine des RMB ab.

Vertreter des NRW-Innenministeriums stellten am Abend in Bonn ein Präventionsprogramm gegen "politischen Salafismus in Bonn" vor (www.wegweiser.nrw.de). Der Rat der Muslime - ein Zusammenschluss von islamischen Vereinigungen und arabischen Moscheen - begründete die abgesagte Teilnahme an der Veranstaltung damit, dass die gegen Karim Lakhal und "in der Folge gegen den RMB insgesamt" erhobenen Vorwürfe weiteren Beratungsbedarf erfordern.

Wie berichtet, hatte der GA Informationen von Sicherheitsbehörden erhalten, wonach Lakhal aktiv in dem Verein "Helfen in Not" sei. Dieser gilt den Behörden als Teil der muslimisch-extremistisch Szene, der unter anderem "Benefizveranstaltungen" für Syrien mit radikal-islamischen Predigern organisiert, so zuletzt am 3. Oktober in Köln.

In einem Brief an Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch bedauerte der RMB gestern ausdrücklich, dass er sich bislang nicht zu der Personalie habe äußern können und begründete diesen "Fehler" damit, "dass sich viele der Vorstandsmitglieder der Mitgliedsorganisationen für die nächsten drei bis vier Wochen auf Pilgerfahrt" nach Mekka befänden.

Nimptsch reagierte darauf mit den Worten: "Ich nehme dies zur Kenntnis, mache allerdings darauf aufmerksam, dass die Bonner Bürgerschaft an einer schnellen Klärung interessiert ist und diese auch einfordert."

Während die CDU-Ratsfraktion ankündigte, so lange keine öffentlichen Anschuldigungen zu erheben, bis sich der RMB selbst erklärt habe, verlangte SPD-Fraktionschefin Bärbel Richter vom Rat der Muslime eine klare Aussage "zur gemeinsamen Grundlage demokratischer Ansichten".

Noch deutlicher wurde die Ratsfraktion der Grünen: Eine eindeutige Positionierung zu der Personalie Lakhal sei längst überfällig. Andererseits sei es schade, "dass nun auch die einzelnen Gruppen des Muslimrats die Teilnahme an der Infoveranstaltung abgesagt haben, weil das 'Wegweiser'-Projekt ja von ihnen mitgetragen werden soll", sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt.

Der RMB hingegen spricht in dem Brief davon, "dass die Veranstaltung nach unserer Vorstellung in absehbarer Zeit nachgeholt werden soll". Der Muslimrat werde die Rolle seines Sprechers bei der Benefizveranstaltung und die schweren Vorwürfe seitens der Medien, der Sicherheitsbehörden und anderer Verantwortlicher unter anderem juristisch gründlich prüfen und auswerten, um dann für "Konsequenz und Klarheit" zu sorgen.

In der Einschätzung, die Veranstaltung zu dem Präventionsprojekt werde nachgeholt, liegt der Rat der Muslime offensichtlich falsch. Die Sprecherin der Stadt, Monika Hörig, sagte gestern: "Es ist nicht vorgesehen, die Veranstaltung nachzuholen, da sie ja stattfindet" - nach GA-Informationen im Übrigen mit Beteiligung muslimischer Vereine und türkischer Moscheen, die nicht im Rat der Muslime vertreten sind.

Der RMB war bereits nach den Krawallen von gewaltbereiten Salafisten am 5. Mai 2012 in Lannesdorf (Text siehe unten) in die Schlagzeilen geraten. Obwohl es im Vorfeld Hinweise auf die Teilnahme radikaler Muslime gab, hatte der RMB die von ihm angemeldete Demo durchgeführt.

Bundesgerichtshof lässt Urteil gegen Messerstecher erneut prüfen

Ganz bewusst habe Murat K. bei den Krawallen in Lannesdorf am 5. Mai 2012 die Polizisten mit dem Messer in gebückter Haltung attackiert, verlautete aus Polizeikreisen nach Analyse des Tathergangs. Denn in dieser Position habe er mit der zehn Zentimeter langen Klinge besser die Körperteile unterhalb der Schutzwesten erreichen können, so eine Bewertung durch Beobachter.

Trotz tiefer Schnitte in die Oberschenkel der beiden Polizisten wurde der Salafist nicht wegen versuchten Mordes angeklagt und verurteilt, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Das Bonner Landgericht begründete die Haftstrafe von sechs Jahren unter anderem damit, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt habe. Der BGH wies den Fall jetzt zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurück. Die Begründung für die "recht hohe Haftstrafe" sei zu knapp ausgefallen, so der BGH. Die Strafe könnte zwar noch angemessen sein.

Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme. Der Täter hatte nach der Urteilsverkündung erklärt, er fühle sich nur Allah verpflichtet und erkenne die Gerichtsbarkeit des deutschen Staates nicht an. Muslime hätten Deutschland den Krieg erklärt, Konsequenzen würden folgen.

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