Entscheidung des Kölner Landesarbeitsgerichts Berufung zurückgewiesen: Pflegestreik in Bonn ist zulässig

Bonn/Köln · Die Bonner Uniklinik ist mit ihrer Verfügungsklage gegen die Gewerkschaft Verdi auch vor dem Landesarbeitsgericht Köln gescheitert. Die Pflege- und Fachkräfte auf dem Venusberg können ihren Anfang Mai begonnenen Streik fortsetzen.

 Der Streik der Pflege- und Fachkräfte kann weitergehen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Klinikleitung zurückgewiesen.

Der Streik der Pflege- und Fachkräfte kann weitergehen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Klinikleitung zurückgewiesen.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Entscheidung hat die Pressedezernentin des Landesarbeitsgericht am Freitag bekannt gegeben. Das Bonner Arbeitsgericht hatte die Verfügungsklage der Bonner Uniklinik (UKB) mit dem Ziel, den Streik auszusetzen, vor mehr als zwei Wochen bereits als unbegründet zurückgewiesen. Die Klinikleitung war gegen das Urteil vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung gegangen.

Nach Auffassung des UKB verstößt der Streik gegen die Friedenspflicht und sei nach mittlerweile neun Wochen unverhältnismäßig. Das Berufungsgericht sieht das anders und bestätigt damit die Entscheidung des Bonner Arbeitsgerichts. Unter anderem führte der stellvertretende Vorsitzende der 10. Kammer des Landesarbeitsgericht aus, dass sich die Arbeitgeberseite hinreichend darauf einstellen können, wie sie auf die formulierten Tarifziele von Gewerkschaft und Beschäftigten reagiere. „Die Funktion des Arbeitskampfs bestehe nur darin, die eigentlichen Tarifverhandlungen anzuschieben; die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Tarifverhandlungen“, heißt es in der Pressemitteilung des Kölner Gerichts. Der Rechtsweg für die Klinik ist damit ausgeschöpft. Bei einstweiligen Verfügungen ist eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht nicht zulässig.

Schon während der Verhandlung am Mittwoch haben UKB und Verdi die Eckpfeiler einer neuen Notdienstvereinbarung verabredet. Ab diesem Freitag trifft sie in Kraft. Solange der Streik andauert, werden täglich mindestens 25 Operationssäle geöffnet. Die bisher gültige Notdienstvereinbarung sah eine Öffnung von nur 16 Operationssälen vor. Wie Verdi gegenüber dem GA sagte, seien nach Nachverhandlungen im Durchschnitt aller Streiktage aber schon in den zurückliegenden Wochen 25 OPs geöffnet gewesen. Der für Köln/Bonn/Leverkusen zuständige Bezirksgeschäftsführer von Verdi, Daniel Kolle, sagte dem GA, er gehe davon aus, dass die neue Vereinbarung dazu führen wird, dass die von der Gewerkschaft eingerichtete Clearingstelle künftig weniger Entscheidungen zu treffen hat. Sie befindet in Verhandlungen mit Fachärzten darüber, welche Operationen notwendig sind und welche verschiebbar.

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