Entscheidung des Kölner Landesarbeitsgerichts Berufung zurückgewiesen: Pflegestreik in Bonn ist zulässig

Bonn/Köln · Die Bonner Uniklinik ist mit ihrer Verfügungsklage gegen die Gewerkschaft Verdi auch vor dem Landesarbeitsgericht Köln gescheitert. Die Pflege- und Fachkräfte auf dem Venusberg können ihren Anfang Mai begonnenen Streik fortsetzen.

 Der Streik der Pflege- und Fachkräfte kann weitergehen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Klinikleitung zurückgewiesen.

Der Streik der Pflege- und Fachkräfte kann weitergehen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Klinikleitung zurückgewiesen.

Foto: Benjamin Westhoff
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