Anklage in Istanbul Bonnerin Yüksel Weßling sitzt weiterhin in der Türkei fest

Bonn · Die Bonnerin Yüksel Weßling sitzt seit Ende 2019 in der Türkei fest. Ihr wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Bei einem erneuten Gerichtstermin am Dienstag wurde der Prozess nun wieder verschoben.

 Die Bonnerin Yüksel Weßling darf die Türkei nicht verlassen.

Die Bonnerin Yüksel Weßling darf die Türkei nicht verlassen.

Foto: Privat

Die Bonnerin Yüksel Weßling sitzt weiterhin in der Türkei fest. Ein erneuter Gerichtstermin in Istanbul an diesem Dienstag führte zu keinem Ergebnis. Weßling war über das Internet von ihrem Heimatort in der Türkei zugeschaltet. „Nach circa 20 Minuten wurde der Prozess wieder vertagt“, schreibt ihr Ehemann Jürgen Weßling dem GA.

Seine Frau befindet sich seit mittlerweile gut 18 Monaten in der Türkei. Im August 2019 war sie dorthin gereist. Als sie zwei Monate später wieder nach Deutschland fliegen wollte, wurde sie am Istanbuler Flughafen kurzzeitig festgenommen. Seitdem darf sie das Land nicht verlassen. Ihr wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein.

„Das Gericht hat außer ihrem Namen keine Beweise in der Hand“, schreibt ihr Mann. Yüksel Weßlings Anwalt habe ähnlich gelagerte Fälle von deutschen Staatsbürgern, die in der letzten Zeit freigesprochen worden waren, bekommen. „Er hat diese Urteile vorgelegt und er hat noch einmal darauf hingewiesen, dass der Kontakt mit dem Verein ja auch zu ihrer beruflicher Tätigkeit gehört“, so Jürgen Weßling. Yüksel Weßling war bis zu ihrer Rente Ende 2019 als Sozialpädagogin in der Stadt Hannover angestellt. Dort hatte sie auch beruflich Kontakt zu einem deutsch-kurdischen Verein.

Nachdem es im vergangenen Jahr mehrere Mahnwachen – etwa in Bonn, Köln und Hannover – und eine Unterschriftenaktion gegeben hatte, an der sich auch mehrere Bonner beteiligt hatten, war es in letzter Zeit ruhiger geworden. „Leider habe ich in den deutschen Medien außer den Protestaktionen wenig zu den vielen Ausreiseverboten und Inhaftierungen gefunden“, so Jürgen Weßling. Dabei habe es gerade Anfang dieses Jahres genug gegeben. „Nun heißt es wieder zu warten“, so Jürgen Weßling. Im April solle der Anwalt sein Schlussplädoyer halten. „Dann will das Gericht eine Entscheidung treffen.“

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