Landgericht Bonn Jugendstrafe für zwei Überfälle in Bonn und Troisdorf

Bonn · Das Landgericht Bonn hat einen 20-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. An der Beueler Rheinpromenade hatte er mit Komplizen zwei junge Männer ausgeraubt und in Troisdorf vor dem Erlebnisbad Aggua einen anderen Jugendlichen zusammengeschlagen.

 Das Landgericht Bonn hat einen 20-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Das Landgericht Bonn hat einen 20-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Foto: Benjamin Westhoff

Mit seinen mittlerweile 20 Jahren kam der Angeklagte haarscharf an einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht vorbei: Wegen schwerer räuberischer Erpressung, schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung wurde der junge Mann vor dem Bonner Landgericht zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der junge Mann hatte im November ein Geständnis abgelegt.

Der damals 19-Jährige hatte im zurückliegenden Sommer mit zwei Komplizen zwei 26-Jährige unweit der Kennedybrücke am Beueler Rheinufer überfallen und ausgeraubt. Außerdem war er im vergangenen Jahr an einem Überfall auf einen Bekannten vor dem Spaßbad Aggua in Troisdorf beteiligt.

Richter: Zweite Tat noch brutaler

Der Verurteilte pflege „Gewalt als Lebensstil“, wie es der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen ausdrückte. Ein Lebensstil, der am 24. Juni dieses Jahres einem 26-jährigen Studenten und einem gleichaltrigen Freund zum Verhängnis wurde. Die beiden jungen Männer wollten den warmen Sommerabend mit einem Bier auf der Wiese neben dem Lokal Rheinlust ausklingen lassen. „Daraus ist nichts geworden“, so Schmitz-Justen weiter: Der Abend endete nämlich mit einem Überfall, der einem der Opfer einen dreitägigen Krankenhausaufenthalt bescherte, den drei Räubern aber so gut wie keine Beute. Ganze neun Euro fand der Angeklagte in der Geldbörse des Studenten. Den Frust über den Misserfolg ließen die drei Täter ihre Opfer dann aber mit einem Gewaltexzess spüren. „Und das mitten in Bonn“, wie Schmitz-Justen kommentierte. Dass sich in diesem Fall die beiden Mittäter durch größere Brutalität als der Angeklagte auszeichneten, kam dem Verurteilten nicht strafmildernd zugute: Genau das sei eben das Wesen einer gemeinsamen Körperverletzung, so der Vorsitzende weiter.

Die zweite Tat, die sich bereits im März des vergangenen Jahres zutrug, übertraf nach Meinung des Richters die erste an Brutalität sogar noch: Zwei Freunde – einer von ihnen der Mittäter aus dem Beueler Überfall – wollten einen Bekannten zur Rechenschaft ziehen, weil dieser Schulden zu spät zurückgezahlt hatte. Es ging offenbar um einen Handyvertrag, den der Bekannte wegen eines negativen Schufa-Eintrags nicht auf seinen eigenen Namen abschließen konnte. Der Grund des Gewaltausbruchs scheint aber keine große Rolle gespielt zu haben: Es ging den drei Männer nach Überzeugung des Gerichts einzig darum, das Opfer einzuschüchtern. Und das gelang ihnen bestens: Mit einer täuschend echt aussehenden Waffenattrappe versetzten sie den Mann zunächst in Todesangst, bevor sie ihn schlugen und schließlich in eine Altpapiertonne steckten. Der Angeklagte schlug dem Opfer, nachdem es verletzt und mit einem Veilchen im Gesicht aus dem Müllbehälter kriechen konnte, ein weiteres blaues Auge, beschimpfte und bespuckte ihn. Beim Spucken hinterließ er „dankenswerterweise reichlich DNA-Spuren“, kommentierte der Vorsitzende Richter süffisant die Tatsache, dass die Beweiserhebung kein Problem mehr darstellte.

Während der Ermittlungen hatte der Angeklagte noch jegliche Tatbeteiligung rundum abgestritten, zum Prozessauftakt brach der 20-Jährige dann aber sogar mit einer nach seinen Worten „goldenen Regel“ und verpfiff seine Komplizen.

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