Fällen oder Nichtfällen? Kleinkrieg um die Zeder geht weiter

Ippendorf · Die Stadt weist den Widerspruch der Nachbarn gegen die Fällung ab. Der Eigentümer darf den Baum trotzdem nicht entfernen. Als Michael Kolb vor zwei Wochen nach einigem Hin und Her die Fällgenehmigung für die riesige Atlaszeder auf seinem Baugrundstück an der Ippendorfer Allee doch noch erhielt, war er ein zufriedener Mann. Doch der Kleinkrieg ging seitdem weiter.

Der 45-Jährige erzählt von Beschimpfungen und anonymen Anrufen, die ihn seitdem erreicht haben, er habe sogar eine Fangschaltung einrichten lassen. Vorläufiger Höhepunkt: Als er am Samstag mit einer Kettensäge eigenhändig dem Baum zu Leibe rückte - nach eigenen Angaben, um "vorbereitende Maßnahmen" zur Fällung zu treffen - riefen Nachbarn empört die Polizei. "Herr Kolb hat dann noch mit einer riesigen Axt auf den Baum eingeschlagen wie ein Irrer, da konnte man Angst kriegen", berichtete ein Nachbar.

Die Polizei kam, rückte aber wieder ab, nachdem Kolb die Fällgenehmigung vorzeigte. Gestern dann der nächste Akt: Die Stadt Bonn lehnte den Widerspruch der Nachbarn gegen die Fällgenehmigung als unbegründet ab.

Trotzdem darf Kolb den Baum noch nicht abholzen, klärte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann auf: Denn die Nachbarn können nun Rechtsmittel gegen den Bescheid der Stadt einlegen. Kolb seinerseits könne zur Fällung einen Antrag auf sofortige Vollziehung stellen. "Das haben wir auch sofort getan", sagte dessen Rechtsanwalt Gerhard Martini gestern.

Allerdings war Kolbs Griff zur Säge am Samstag laut Stadt zweifelhaft. Weil der Einspruch der Nachbarn aufschiebende Wirkung habe, hätte die Zeder nicht angerührt werden dürfen. "Darauf sind Herr Kolb und sein Bevollmächtigter auch hingewiesen worden", so Hoffmann. Auch nach Zurückweisung des Nachbareinspruchs dürfe nicht gefällt werden, "weil da Fristen laufen". Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

Das Argument der Nachbarn, das Fällen der Zeder könne zu einem Hangrutsch führen, hält der Grundstückseigentümer für vorgeschoben. "So etwas ist hanebüchen, schließlich wurden auf den Nachbargrundstücken ja selbst mal Bäume gefällt", sagt er. Er bezweifelt, dass die Anwohner irgendwelche Ansprüche haben, sich in die Sache einzumischen. In der Tat gilt ein solcher "Drittwiderspruch" gegen eine Fällgenehmigung als ein eher ungewöhnlicher Vorgang.

Martini gibt zu bedenken: "Stellen Sie sich vor, der Baum stürzt durch einen Sturm auf ein Nachbarhaus, weil er nicht gefällt werden durfte." Dann hätte der Nachbar selbst die Ursache für das Übel gesetzt. Wer hafte dann? Die Kettensägenaktion von Kolb sei als Prüfung zu werten gewesen, ob der Baum unter der Rinde trocken gewesen sei. "Das war so, deshalb ist die Zeder eine latente Gefahr."

Für Kolb ist nach seinem schweren Unfall vor sieben Jahren, als ihm eine morsche Kastanie aufs Auto gefallen war, besonders bitter: "Einer der Nachbarn hat am Samstag zu mir gesagt: Schade, dass der Baum Sie damals nicht erschlagen hat, dann hätten wir dieses Problem jetzt nicht."