Urteil in Bonn Sechs Jahre Haft nach Messerangriff in Flüchtlingsheim

Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 33-jährigen Inder des versuchten Totschlags für schuldig befunden. Es ging um eine Messerangriff in Flüchtlingsheim.

 Das Bonner Landgericht hat einen 33-jährigen Inder verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat einen 33-jährigen Inder verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Ein 33-jähriger Inder ist am Freitagmorgen vor dem Bonner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Die Richter der 4. Großen Strafkammer befanden den Mann des versuchten Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.

Er hatte am 10. Juni vergangenen Jahres einen Mitbewohner der Flüchtlingsunterkunft an der Otto-Hahn-Straße in Buschdorf mit einem Messer lebensgefährlich verletzt und anschließend geschlagen. Seinem Opfer, das als Nebenkläger in dem Prozess auftrat, soll der Verurteilte außerdem noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen und dessen Rechtsanwaltskosten übernehmen.

Ein verständliches Motiv für die Tat gibt es nicht: „Der Angeklagte fällt durch Gewalt auf“, wie der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff betonte. „Wenn ihm etwas nicht passt, dann schlägt er zu.“ Bei dem 33-Jährigen handele es sich um eine dissoziale Persönlichkeit. Zuvor hatte eine möglicherweise eingeschränkte Schuld- oder Steuerungsfähigkeit im Raum gestanden.

Der heute 33-Jährige war nach einem anderen Vorfall aufgrund eines entsprechenden Gutachtens bereits einmal in einer psychiatrischen Einrichtung. Die zuvor diagnostizierte Persönlichkeitsstörung konnten die Ärzte der Klinik allerdings nicht bestätigen, und nun attestierte auch der im aktuellen Fall involvierte Gutachter dem Angeklagten eine uneingeschränkte Steuerungsfähigkeit. „Der Mann ist grundsätzlich gesund, aber dissozial“, so der Vorsitzende.

Täter und Opfer waren bereits am Vortag der Tat in Streit geraten: Ein Zeuge, bei dem sich der nun Verurteilte nach der Zimmernummer seines späteren Opfers erkundigt hatte, gewann den Eindruck, dass die beiden „nicht mehr beste Freunde“ würden.

„Bist du der von gestern Abend?“

Er sollte Recht behalten: Als sich die zwei am nächsten Mittag kurz nach halb zwei im Eingangsbereich der Einrichtung erneut begegneten, fragte der Täter sein Opfer zunächst „Bist du der von gestern Abend?“ Bevor der Befragte aber überhaupt antworten konnte, spürte er seinen Angaben nach „einen ersten Schlag“. Da er das von dem Angreifer eingesetzte Küchenmesser nicht sehen konnte, dachte er zunächst der Schmerz rühre von Schlägen und nicht von Messerstichen her.

Tatsächlich stach der Angreifer aber fünfmal zu und brach seine Attacke wohl nur deshalb ab, weil die Klinge des Messers zersprang. Derart entwaffnet, warf er seinem die Gelegenheit zur Flucht nutzenden Opfer noch eine Kaffeetasse hinterher. Ein Hausmeister und ein Security-Mitarbeiter konnten den Angreifer schließlich festhalten, bis die Polizei eintraf.

Daran, dass das Opfer auch nur einen Cent des ihm zugesprochenen Schmerzensgeldes erhält, mochte der Vorsitzende Richter zu seinem Bedauern nicht glauben. Der Verurteilte, der sich während des gesamten Verfahrens nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte, sei mittellos und werde wohl nach Verbüßung der Strafe nach Indien abgeschoben.

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