Kein Gesetzes-Verstoß bei Börsengang der Bonner Postbank
Prüfungen gegen die Deutsche Bank sind abgeschlossen - Bericht des Wirtschaftsmagazins "Junge Karriere" wird bestätigt
13.08.2004
, 00:00 Uhr
Bonn. (dpa) Die Deutsche Bank hat beim Börsengang der Postbank nicht gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Zu diesem Ergebnis kam die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie eine Sprecherin am Freitag in Bonn sagte, die damit einen Bericht des Wirtschaftsmagazins "Junge Karriere" bestätigte.
Die Prüfungen gegen die Deutsche Bank in diesem Fall seien damit abgeschlossen.
Vor dem Börsengang der Postbank war berichtet worden, dass die Deutsche Bank als Konsortialführerin auch einen Kauf der Post-Tochter erwäge. Damit entstand Verdacht auf einen möglichen Interessenkonflikt.