Prozess um tödliche Attacke in Hennef

Weil er seinen Freund erstochen hat, soll ein 26-Jähriger für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Staatsanwalt forderte am Montag in seinem Plädoyer vor der Schwurgerichtskammer am Bonner Landgericht, den jungen Mann wegen Totschlags zu verurteilen.

Hennef/Bonn. Weil er seinen Freund erstochen hat, soll ein 26-Jähriger für zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Staatsanwalt forderte am Montag in seinem Plädoyer vor der Schwurgerichtskammer am Bonner Landgericht, den jungen Mann wegen Totschlags zu verurteilen. Damit rückte der Ankläger vom anfänglichen Vorwurf des heimtückischen Mordes ab.

In der Nacht auf Ostermontag dieses Jahres hatte sich der 26-Jährige in der Hennefer Wohnung seiner Ex-Freundin unter dem Bett versteckt. Sein Ziel: Er wollte Gewissheit darüber haben, ob sie eine Affäre hat und Drogen nimmt.

Als die 23-Jährige um kurz nach Mitternacht nach Hause kam und sich mit einem gleichaltrigen Bekannten und Freund des Angeklagten unterhielt, sah der Beschuldigte seine Befürchtungen bestätigt. Der Ankläger: "Als er Gewissheit über die Affäre von ihr hatte, hat es Klick gemacht."

Nachdem die beiden den Eindringling unter dem Bett bemerkt hatten, kam es zu einem "Gewaltexzess", so der Staatsanwalt: Zunächst soll der Angreifer der jungen Frau mit dem Knauf seines Messers einen Knochenbruch am Auge zugefügt und dann auf den 23-Jährigen eingestochen haben.

Von den zehn Verletzungen waren zwei Stiche in Brust und Nacken tödlich. Das Opfer verblutete. Da der 23-Jährige den Angriff des Täters auf die junge Frau mitbekommen habe, könne eine Arglosigkeit des Opfers - und damit eine heimtückische Tat - allerdings nicht angenommen werden.

Dies sah die Anwältin der als Nebenkläger auftretenden Eltern des Getöteten anders: In ihren Augen sei weiterhin von einem heimtückischen Mord auszugehen, da der 26-Jährige "sofort und völlig überraschend" auf den Freund eingestochen habe. Sie betonte, dass der Angeklagte "unerträgliches Leid" über die gesamte Familie des Opfers gebracht habe.

Die Eltern seien nicht mehr arbeitsfähig und sähen seit dem Tod des einzigen Sohnes keinen Sinn mehr in ihrem Leben. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte unter Tränen bei den Hinterbliebenen. Das Urteil will die Schwurgerichtskammer Dienstagmittag verkünden.

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