Bundespolizei in Hangelar Einschränkungen für den Flugbetrieb sind möglich

Sankt Augustin · Mehr als 50 Jahre nach der Eröffnung des Hubschrauberlandeplatzes der Bundespolizei in Hangelar beschäftigt die Behörden eine fehlende luftrechtliche Genehmigung. Das nachzuholen ist kein Selbstläufer, erfuhr der GA.

 Für den Hubschrauberlandeplatz fehlt eine Genehmigung.

Für den Hubschrauberlandeplatz fehlt eine Genehmigung.

Foto: Bundespolizei

Mehr als 50 Jahre nach der Eröffnung des Hubschrauberlandeplatzes der Bundespolizei am Flugplatz Bonn/Hangelar beschäftigt eine fehlende luftrechtliche Genehmigung die Behörden: Das Planfeststellungsverfahren muss nachgeholt werden, der Betrieb der Bundespolizei ist davon derzeit nicht betroffen. Einen Automatismus zur nachträglichen Genehmigung gebe es nicht, teilt die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf als Landesluftfahrt- und Genehmigungsbehörde auf Nachfrage mit und will Einschränkungen für die Zukunft nicht ausschließen.

Das angestrebte Genehmigungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz für den Hubschrauberlandeplatz EDKX – so der Arbeitstitel im Stil des Identifikationscodes, der von der Organisation für Zivilluftfahrt ICAO vergeben wird – sei „grundsätzlich ergebnisoffen.“ Im Frühjahr 2021 lief ein sogenanntes Scopingverfahren an, um den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung abzustecken. 16 Behörden und Kommunen reichten ihre Stellungnahmen dazu ein, dazu drei anerkannte Vereinigungen sowie sechs Träger öffentlicher Belange, teilt die Bezirksregierung Düsseldorf auf Nachfrage mit.

Keine besondere Eile

Der Lärmschutzbeirat des Flugplatzes Bonn/Hangelar konnte unter anderem corona- und terminbedingt bis Mitte Juni keine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten. Dass das Genehmigungsverfahren und die damit verbundene zunehmende Eigenständigkeit des Hubschrauberlandeplatzes der Bundespolizei auf die Arbeit des Lärmschutzbeirats Auswirkungen haben wird, gilt als sehr wahrscheinlich: Der Lärmschutzbeirat ist für den Hangelarer Flugplatz aufgrund dessen Größe und Flugbetrieb ein freiwilliges Gremium und der Lärmschutzbeirat der Flugplatzgesellschaft mit seiner kommunalen und privaten Gesellschafterstruktur könne nicht für den benachbarten behördlichen Hubschrauberlandeplatz mitsprechen, war aus dem Beirat zu erfahren. Zudem könne der Einfluss der privaten Fliegerei durch den eigenständigen Hubschrauberlandeplatz einer Behörde mit Sicherheitsaufgaben eingeschränkt werden. Besondere Eile im Genehmigungsverfahren ist offenbar nicht geboten, denn, so betont es die Bezirksregierung, seitens des Gesetzgebers sei kein zeitlicher Rahmen vorgegeben.

Und weiter: „Zum derzeitigen Zeitpunkt eine Abschätzung des zeitlichen Verlaufes für den hier in Rede stehenden Hubschrauberlandeplatz der Bundespolizei (EDKX) abzugeben, wäre in höchstem Maß unseriös, weil das Verfahren mit der am 23. August 2021 erfolgten Festsetzung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsuntersuchung noch ganz am Anfang steht.“ Derweil könne sich die Öffentlichkeit und damit auch der Lärmschutzbeirat im Verfahren weiter mit Stellungnahmen einbringen, wie es sowohl im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz „und in den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes hinsichtlich der Genehmigung nach Luftverkehrsgesetz“ vorgesehen sei.

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