46-Jähriger entkommt nur knapp Freiheitsstrafe Cannabisplantage mit 325 Pflanzen entdeckt

Siegburg · Richter und Staatsanwältin haben bei dem Angeklagten beide Augen zugedrückt. Dabei ist er schon wegen verschiedenster Delikte vorbestraft.

 Eine Cannabisplantage mit 325 Pflanzen pflegte der 46-Jährige in seinem Haus in Niederkassel. (Symbolfoto)

Eine Cannabisplantage mit 325 Pflanzen pflegte der 46-Jährige in seinem Haus in Niederkassel. (Symbolfoto)

Foto: Polizei Bonn

Ein 46-jährige Mann aus Niederkassel ist am Dienstag vor dem Amtsgericht nur knapp einer Freiheitsstrafe entkommen. In seinem Einfamilienhaus war im April 2021 eine Cannabisplantage mit 325 Pflanzen und somit sechs Kilogramm Marihuana entdeckt worden. Dafür wäre angesichts seiner Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren fällig gewesen. Diese hätte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Doch Richter und Staatsanwältin drückten beide Augen zu, weil dem Mann eine gute Sozialprognose bescheinigt wurde. Er wird zum ersten März eine neue Stelle antreten. Die Staatsanwältin hatte jedoch auf eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten bei einer vierjährigen Bewährungszeit plädiert. Richter Ulrich Wilbrand folgte dem, verhängte jedoch noch 200 Sozialstunden und einen Bewährungshelfer.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater einer zwölfjährigen Tochter die Pflanzen gewinnbringend verkaufen wollte. Dass es schon weitere Ernten gegeben hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Strafmildernd wirkte sich aus, dass das Gefundene nicht in den Handel gelangt ist. Zudem hatte der Mann alle Vorwürfe eingeräumt und ist selbst nicht drogensüchtig. Wie er zugab, habe er sich schon längere Zeit damit beschäftigt, wie man Betäubungsmittel anbaue. Dafür manipulierte er auch den Stromzähler und entzog dem öffentlichen Netz Energie, wie der Richter betonte.

Entdeckt worden war die Plantage, weil die Polizei wegen häuslicher Gewalt in das Einfamilienhaus gerufen worden war und dabei Cannabis-Geruch wahrgenommen hatte. Mit seiner Lebensgefährtin wohnt der wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Zuhälterei, Körperverletzung, Nötigung, Steuerhinterziehung und Betruges Vorbestrafte nicht zusammen. Zum Zeitpunkt der Tat liefen noch zwei Bewährungszeiten. Diese sind inzwischen erlassen worden. „Das ist Ihre allerletzte Chance“, warnte die Staatsanwältin.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort