Wegen Beihilfe zum Betrug Spielsüchtiger Hennefer bekommt Bewährungsstrafe

Siegburg · Seine Spielsucht hat einen 54-jährigen Hennefer dazu getrieben, sein Konto für betrügerische Autoverkäufe zur Verfügung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft sah den Angeklagten indes nicht als Täter an und milderte die Anklage vor dem Siegburger Amtsgericht ab.

 Wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs musste sich ein Hennefer vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs musste sich ein Hennefer vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Foto: dpa

Gewerbsmäßigen Betrug – so der Anklagevorwurf – soll ein 54-jähriger Hennefer zwischen Mitte Oktober und Ende November 2018 in fünf Fällen begangen haben. Nach ausführlicher Verhandlung vor dem Siegburger Amtsgericht forderte die Staatsanwaltschaft, den Mann nicht als Mittäter, sondern wegen Beihilfe zum Betrug zu verurteilen, und beantragte eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Dem folgte ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Alexander Bluhm und verurteilte den Mann zu einem Jahr und drei Monaten Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Angeklagte war der Spielsucht erlegen und hatte rund 1500 Euro an Spielschulden angehäuft. Darüber war seine Ehe zerbrochen, seine Kinder hatten sich von ihm abgewandt, wie er dem Gericht erzählt. Da kam ein gewisser „Kadir“ gerade recht. Den kennt der Angeklagte nach eigener Aussage schon mehr als 20 Jahre, aber „der Typ ist gefährlich“, sagte er dem Gericht. Gleichwohl ließ er sich von diesem „Kadir“ überreden, Fotos von Personalausweis und Aufenthaltsgenehmigung auszuhändigen. Das müsse er so oder so machen wegen seiner Spielschulden. Und auch seine Kontodaten bei einer Kölner Bank überließ er dem Mann.

Fingierte Anzeigen auf Autoportalen

Im Internet tauchten dann auf Autoportalen Anzeigen auf, die den Verkauf gebrauchter Limousinen anpriesen. In fünf Fällen reagierten Interessenten und überwiesen entweder Anzahlungen oder einmal gar den gesamten Kaufpreis. Wurde man handelseins, bekam der Käufer einen Übergabeort genannt, an dem aber niemals ein Auto den Eigentümer wechselte. Wurden Anzahlungen oder Kaufpreis geleistet, hob der Angeklagte noch am gleichen Tag das Geld in bar ab, reichte es an „Kadir“ weiter und erhielt eine „Provision“ mal von 50, mal von 100 Euro.

Es hätte ihm doch auffallen müssen, dass es sich bei den „Geschäften“ um illegale Handlungen drehte, bohrte Richter Bluhm nach. Auf die Fragen konnte der Angeklagte aber keine vernünftige Antwort geben. Schließlich plädierte der Staatsanwalt, er wolle vom Tatvorwurf „leicht abweichen“. Er sehe in den Handlungen des Angeklagten keine Täterschaft, aber Beihilfe zum Betrug. „Ich glaube, dass Sie ein Bauernopfer geworden sind“, hielt er dem Angeklagten vor und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung – und mit der Maßgabe, dem Mann einen Bewährungshelfer an die Seite zu stellen. Dem folgte das Schöffengericht.

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