Rodeln in Hilberath „Bislang hat es keine Probleme gegeben“

Rheinbach-Hilberath · Bei Nichteinhaltung der Corona-Abstandsregeln drohen Ordnungsgelder: Die Stadt Rheinbach hat die Rodelgebiete bei Hilberath im Blick – und erklärt, was beim Schlittenfahren erlaubt ist.

 Auf dem abschüssigen Gelände bei Hilberath in Richtung Vischeltal wurde nach dem Schneefall am Wochenende gerodelt.

Auf dem abschüssigen Gelände bei Hilberath in Richtung Vischeltal wurde nach dem Schneefall am Wochenende gerodelt.

Foto: Axel Vogel

Vor dem angekündigten Tauwetter nutzten am Wochenende noch viele Menschen die Gelegenheit zum winterlichen Schneevergnügen. In Rheinbach war der Parkplatz am Tor zur Eifel in Hilberath entsprechend schnell überfüllt (der GA berichtete). Vor allem Familien mit Kindern wollten angesichts der seltenen weißen Pracht gerade in Zeiten von Homeschooling und mangelnden Freizeitmöglichkeiten noch „auslüften“, rodeln, Schneemänner bauen, Schneeballschlachten veranstalten oder wandern. Unsicherheiten bestanden dabei vielfach, was tatsächlich angesichts der Pandemie-Schutzregeln erlaubt ist und was nicht.

Mit dieser Frage hat sich der GA an die Stadt Rheinbach gewandt. „Für den öffentlichen Raum gilt das Gleiche wie sonst auch: Wenn ich unterwegs bin, darf ich mich mit einer weiteren Person, die nicht zu meinem Haushalt gehört, treffen. Und auch der Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten“, sagt Pressesprecher Norbert Sauren.

Das städtische Ordnungsamt habe auch die Schnee- und Wintersportbereiche im Stadtgebiet auf dem Schirm und kontrolliere entsprechend. „Bislang hat es noch keine Probleme gegeben. Bis jetzt hat es funktioniert, der Groschen ist schon länger gefallen“, stellt er fest. „Wenn sich da etwas entwickeln sollte, wird die Stadt natürlich präsent sein.“

Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld

Lediglich an einer Stelle, wo es eine Art Ausschank gegeben habe, hätten die Mitarbeiter einschreiten müssen. Bei konstanter Weigerung der Einhaltung der Regeln bleibe es nicht mehr bei bloßen Bitten und Hinweisen. Dann könne ein Ordnungsgeld verhängt werden. Im Fall des Zusammentreffens im öffentlichen Raum mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt – abgesehen von einer Sonderregel für Kinder – können 250 Euro pro Person anfallen, erläutert Sauren.

Für die Polizei gab es am Wochenende keine Einsatzlage am Tor zur Eifel in Hilberath. Zuständig für die Kontrollen sind die kommunalen Ordnungsbehörden. Wenn diese die Polizei um Unterstützung bitten, kommt die Polizei dieser Bitte im Rahmen der Amtshilfe nach, so die Bonner Polizei-Pressestelle.

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