Bonner Talweg ist Nadelöhr für Rollstuhlfahrer

Seit fünf Jahren wohnt Ulf Schröder am Bonner Talweg. In dieser Zeit hat er vor dem Haus mit der Nummer 89 immer wieder die gleiche Situation beobachtet.

 Generell verboten ist das Parken auf einem Gehweg. Am Bonner Talweg halten sich Autofahrer oft nicht daran.

Generell verboten ist das Parken auf einem Gehweg. Am Bonner Talweg halten sich Autofahrer oft nicht daran.

Foto: Privat

Südstadt. (ahk) Seit fünf Jahren wohnt Ulf Schröder am Bonner Talweg. In dieser Zeit hat er vor dem Haus mit der Nummer 89 immer wieder die gleiche Situation beobachtet: Autos parken auf dem Gehweg, der dadurch so schmal wird, dass beispielsweise Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen auf den Radweg ausweichen müssen. "Erst vor ein paar Tagen habe ich einen Rollstuhlfahrer gesehen, der aus der Arztpraxis kam. Der kam nicht durch den Engpass und musste den Radweg nehmen."

Das findet Schröder nicht nur rücksichtslos, sondern sogar gefährlich. Schließlich verlaufen direkt neben dem Radweg auch noch die Straßenbahnschienen. Deshalb hat er sich mehrfach an die Stadt Bonn gewandt.

Sein Vorschlag: Mit einem Parkverbotsschild sollte an dieser Stelle ganz deutlich gemacht werden, dass das Parken nicht gestattet ist. "Die Situation dort ist missverständlich, weil ein Schild fehlt. Da muss eine klare Situation geschaffen werden", findet er. Das sehen die Verantwortlichen bei der Stadt anders.

"Das ist ein Gehweg, dort ist Halten und Parken laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht erlaubt", erläutert Elke Palm vom städtischen Presseamt. Das müsse allen Verkehrsteilnehmern klar sein, von daher sei ein Schild an dieser Stelle nicht erforderlich.

"Wir sind generell dazu angehalten, den Schilderwald zu lichten", ergänzt Elke Palm. Wenn an manchen Stellen zu penetrant falsch geparkt würde, gebe es noch die Möglichkeit, Poller zu setzen, "das ist hier wegen der Enge des Gehwegs allerdings nicht möglich".

Grundsätzlich könne die Stadt nicht jedes Falschparken verhindern. Die Verkehrsüberwachung werde sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Sache annehmen, dazu könne dann gehören, dass Falschparker verwarnt und kostenpflichtig abgeschleppt werden.

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