Freispruch in Bonn Amateurboxer muss nach tödlichem Faustschlag nicht in Haft

Bonn · In einem Kulturverein in Bonn schlägt ein Amateurboxer einen 47-Jährigen mit der Faust gegen das Kinn. Dieser fällt mit dem Kopf auf den Boden und stirbt. Vor Gericht wurde der 61-Jährige jetzt freigesprochen.

 Der Mann fiel mit dem Kopf zu Boden und starb in der Folge an seinen Verletzungen.

Der Mann fiel mit dem Kopf zu Boden und starb in der Folge an seinen Verletzungen.

Foto: dpa-tmn/Sebastian Gollnow

Die Trauer, aber auch die Empörung waren am Freitag groß, als das Bonner Schwurgericht – im Namen des Volkes – einen 61-jährigen Amateurboxer freisprach. Durch seinen Faustschlag war am 13. Juli 2020 ein Mann gestürzt und zwei Tage später an den Verletzungen gestorben. Er war 47 Jahre alt geworden.

Eine Tochter des Verstorbenen war Nebenklägerin in dem Prozess: Die 19-Jährige versuchte zunächst noch tapfer, den Freispruch zu schlucken, dann jedoch liefen ihr die Tränen, und sie verließ den Gerichtssaal. Ein weiterer Angehöriger – vielleicht ein Bruder des Toten – überkam kurz darauf der Zorn: „Was sind 3000 Euro gegen ein Menschenleben?“, brüllte er in die Urteilsbegründung des Kammervorsitzenden Klaus Reinhoff, stürmte raus und knallte die Saaltür.

Die Bonner Kammer hatte zuvor noch versucht, der Verzweiflung der Familie über den frühen Verlust gerecht zu werden. Dennoch, so Reinhoff, dürften sich die Richter bei ihrem Urteil nicht „vom Mitgefühl für die Hinterbliebenen“ leiten lassen. Entsprechend sachlich schilderte der Vorsitzende den schicksalhaften Fall: An dem Abend trafen der Boxlehrer und das Opfer in einem türkischen Kulturverein an der Kölnstraße aufeinander: Als der 47-Jährige gegen 20 Uhr erschien, tranken die Gäste Tee, Mokka und spielten Karten. Der neue Gast machte einen alkoholisierten Eindruck, hatte wohl auch Drogen konsumiert, schien aggressiv und setzte sich ohne Weiteres provokativ auf einen der gläsernen Spieltische. Wiederholt hatte der Wirt den 47-Jährigen gebeten – aus Angst um die teure Glasplatte, die er gerade für 3000 Euro erstanden hatte –  aufzustehen. Aber der Mann blieb stur sitzen.

Schließlich mischte sich der Amateurboxer in den Streit ein, er echauffierte sich und drohte, ihn rauszuschmeißen, wenn er nicht gehe: Der 47-Jährige reagierte zornig, beleidigte die Familie des Angeklagten und ging, so Reinhoff, bedrohlich auf diesen zu. Der Amateurboxer wehrte sich, aus Angst, mit einem Schlag gegen den Kiefer des Mannes, um diesen zu stoppen. Der Geschlagene verlor das Gleichgewicht, fiel rücklings um und schlug mit dem Hinterkopf auf Beton auf. Dabei erlitt er einen Schädelbasisbruch sowie beidseitige Hirnblutungen, an denen er zwei Tage nach dem Vorfall – trotz eines neurochirurgischen Eingriffs – verstarb.

„Wir können nicht ausschließen, dass der Angeklagte angegriffen wurde und er in Notwehr gehandelt hat“, begründete Reinhoff das Urteil, das für die betroffene Familie so schwer zu verstehen ist. Schließlich auch sei der Schlag, den der Boxlehrer geführt habe, nicht „unverhältnismäßig hart“ gewesen;  Verletzungen seien hierdurch kaum feststellbar gewesen. Entsprechend war der 61-Jährige, vom Gesetz her, freizusprechen. Ihn treffe keine strafrechtliche Schuld.

Dennoch, so Reinhoff, abschließend in einer direkten Ansprache an den Angeklagten: „Sie tragen eine ungeheure Verantwortung. Wenn Sie nicht geschlagen hätten, könnte er noch leben. Durch Ihre Hand ist ein Mensch tot. Damit müssen Sie jetzt leben.“

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