Urteil in Bonn Geldstrafe statt Freispruch

Bonn · Bei der Neuauflage des Brandstiftungs-Prozesses um das Motel One an der Berliner Freiheit haben sich nur kleine Änderungen ergeben. Es wurde ein Urteil gesprochen.

 Das Landgericht in Bonn.

Das Landgericht in Bonn.

Foto: dpa/Daniel Naupold

450 Euro Geldstrafe statt eines Freispruchs: Das ist der wichtigste Unterschied zum ersten Urteil im Fall des neu aufgerollten Gerichtsverfahrens um den Hotelbrand an der Berliner Freiheit im Juni 2019. Im Sommer des Folgejahres mussten sich zwei damals 22 und 23 Jahre alte Männer wegen besonders schwerer Brandstiftung vor der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten.

Die beiden wiesen sich wechselseitig die Schuld zu, und am 19. September verkündete das Gericht ein überraschendes Urteil. Der jüngere Angeklagte wurde freigesprochen, der Ältere nur wegen einfacher Brandstiftung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Diese Entscheidung haben nun die Richter der 3. Großen Strafkammer im Prinzip beibehalten: Das Strafmaß des Älteren blieb unverändert. Nur der Jüngere wurde nun nicht mehr frei sondern schuldig gesprochen. Allerdings nicht wegen Brandstiftung, sondern nur wegen unterlassener Hilfeleistung und so bewegte sich die Strafe mit 90 Tagessätzen à fünf Euro auch in einem sehr niedrigen Bereich.

Der seinerzeit Freigesprochene sitzt allerdings derzeit nach einer vorausgegangenen Verurteilung in Strafhaft, und so bildeten die Richter aus der wegen besonders schweren Raubes bereits zuvor verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten eine um einen Monat längere Gesamtfreiheitsstrafe. Im Gegensatz zum ersten Verfahren hatte der wegen Brandstiftung Verurteilte die Tat dieses Mal auch eingeräumt.

Das zweite Verfahren war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das erstinstanzliche Urteil im vergangenen Oktober kassiert hatte. Unter anderem sei nicht hinreichend geprüft worden, ob der Freigesprochene sich nicht zumindest der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben könnte.

Hatte er nach Überzeugung der Richter im neu aufgerollten Verfahren: Nachdem der ältere der beiden Verurteilten aus einer Schnapslaune heraus den Brand in einem Lagerraum hinter dem Hotel gelegt hatte, hätte sein Kumpel die Hotel-Angestellten auf das Feuer aufmerksam machen müssen.

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