Überfall auf Juwelier Landgericht verurteilt die Täter zu Jugendstrafen

Niederkassel/Bonn · Zwei junge Männer aus Niederkassel wurden vom Landgericht in Bonn zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt, weil sie ein Juweliergeschäft überfallen hatten. Einer der beiden war erst drei Monate vor der Tat wegen eines Überfalls auf Wettbüro in Bad Godesberg verurteilt worden.

Das Landgericht verurteilte zwei junge Männer zu Jugendstrafen. (Symbolfoto)

Das Landgericht verurteilte zwei junge Männer zu Jugendstrafen. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Aufnahmen der beiden Überwachungskameras ließen nicht viel Spielraum für Interpretation: Am 8. März dieses Jahres um 11.21 Uhr vormittags überfielen drei maskierte Männer einen Juwelierladen im zu Mechernich gehörenden Eifelörtchen Kommern. Dank der modernen Videotechnik lässt sich der Raubzug bis ins Detail rekonstruieren. Nun sind zwei junge Männer aus Niederkassel wegen ihrer Beteiligung an dem Überfall zu Jugendstrafen von zwei Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren verurteilt worden. Die Richter der achten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht befanden die beiden zum Tatzeitpunkt 20-Jährigen des besonders schweren Raubes für schuldig. Der gesamte Schaden summierte sich auf die stolze Summe von rund 76.000 Euro, der Wert der erbeuteten Uhren und des Schmucks lag um die 65.000 Euro.

Die Straftat war ganz offenbar professionell vorbereitet worden: Zwei Mietwagen, einen VW Golf und einen Toyoto Aygo, hatten die beiden jungen Männer in Köln angemietet. Der japanische Kleinwagen wurde am Vorabend des Überfalls unweit des Tatorts in einer Seitenstraße geparkt, für den Volkswagen stahl man die Kennzeichen eines in Bonn zugelassenen Autos. Auch der Tatort war den Tätern bereits bekannt; unter dem Vorwand, einen Ring für seine Freundin zu suchen, hatte sich einer der beiden Verurteilten bereits rund einen Monat vor der Tat in dem kleinen Ladenlokal umgesehen.

Durchs Schaufenster gefilmt

Am 8. März machten die drei sich dann von Niederkassel aus auf den Weg in die Eifel. Als Fahrzeug nutzten sie den Golf, der auf einem Parkplatz im Ortskern abgestellt wurde. Was nun folgt, konnte die Kammer dank der Videoaufnahmen bestens nachvollziehen: Durch die großen Schaufenster ist zu sehen, wie einer der beiden 20-Jährigen die Klingel des Juwelierladens betätigt. Der Inhaber wähnt einen Kunden vor der Tür und bringt noch seinen unter dem Tisch dösenden Schäferhund in ein Hinterzimmer, bevor er die Tür öffnet. Ohne einen Moment zu zögern, erhebt der Eindringling, der eine medizinische Schutzmaske trägt, nun eine Pistole und richtet sie gegen den Juwelier. Dem völlig erschrockenen Mann gelingt es aber, unverzüglich durch die weit offenstehende Tür ins Freie zu fliehen.

Kurz darauf betreten auch die beiden Komplizen das Ladenlokal und raffen aus der Auslage und von dem Tisch offenbar völlig wahllos Uhren und Schmuck zusammen. Wie seine beiden Komplizen streift sich nun auch der Bewaffnete rotorange Handschuhe über und schlägt solange gegen eine Vitrine, bis die Scheibe birst. Nach nur rund fünf Minuten verlassen die Räuber den Tatort wieder. Der unbekannte Dritte macht sich in dem nachts zuvor geparkten Aygo mitsamt der Beute davon, die beiden nun Verurteilten nehmen den Golf und versuchen noch, unweit des Freilichtmuseums die zur Tat verwendeten Utensilien und die zur Drohung verwendete Soft-Air-Pistole in Brand zu setzen. Dass sie dabei aber beobachtet wurden und die meisten Gegenstände daher nicht zerstört wurden, trug schließlich ebenso zu der Verhaftung des Duos bei wie die dürftige, nur aus Mund-Nase-Schutz bestehende Maskierung.

Vor Gericht räumten beide ihre Beteiligung an dem Überfall ein, ihren Kumpel mochten sie allerdings nicht verpfeifen. Auch habe der die gesamte Beute bekommen, der Bewaffnete sei sogar völlig leer ausgegangen und der zweite Verurteilte habe nur 2500 Euro bekommen. Ob das Gericht diese Einlassungen glaubte, sei dahingestellt. Der unbewaffnete Räuber kassierte mit vier Jahren vor allem deswegen eine höhere Strafe als sein bewaffneter Kumpan, weil er gerade einmal drei Monate zuvor wegen eines missglückten Überfalls auf ein Godesberger Wettbüro zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden war.

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