Bäder in Bonn Private Schwimmlehrer weiterhin außen vor

Bonn · Trotz 2G-Regel bleibt es eng in den Bonner Hallenbädern. Schwimmzeiten für die Allgemeinheit sind weiter knapp. Die Stadt Bonn sieht deshalb keine Möglichkeit für private Kurse.

 So leer ist es selten im Bonner Frankenbad: Die Stadtverwaltung hat die Schwimmzeiten für die Öffentlichkeit auf bestimmte Zeitfenster reduziert.

So leer ist es selten im Bonner Frankenbad: Die Stadtverwaltung hat die Schwimmzeiten für die Öffentlichkeit auf bestimmte Zeitfenster reduziert.

Foto: Nicolas Ottersbach

Seit einer guten Woche gelten auch für die Bonner Schwimmbäder beschränkte Zugangsvoraussetzungen wegen der Corona-Pandemie. Eingelassen werden bis auf Weiteres nur Jugendliche und Erwachsene, die entweder geimpft oder genesen sind.

Das mag den Publikumsverkehr zwar leicht reduzieren, am Grundproblem knapper Schwimmzeiten hingegen ändert es nichts. Die Stadt hält deshalb an ihrer harten Linie gegenüber privaten Schwimmkursen fest: Gewerbliche Anbieter dürfen die öffentlichen Becken ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadtverwaltung erst mal nicht nutzen.

Wie berichtet, hatte die entsprechende Weisung an das Badpersonal in den Hallenbädern unter Eltern Wellen geschlagen, zumal manche Kurse abrupt abgebrochen werden mussten. „Wenn es Probleme mit der Situation vor Ort in den Becken gegeben hätte, dann hätte diese Lösung nicht über Wochen oder Monate funktioniert“, wirft eine betroffene Mutter ein. Doch trotz der Beschwerden bleibt die Stadt Bonn bei ihrer strikten Linie: „Nach der Haus- und Badeordnung ist die Ausübung eines Gewerbes in den Bädern nicht gestattet, und dazu gehört auch das gewerbsmäßige Erteilen von Schwimmunterricht“, erklärt Isabel Klotz vom Presseamt, ergänzt aber auch: „Rein ehrenamtliche Angebote sind von dem Verbot ausgenommen.“ Wer als Eltern oder im Kreise befreundeter Familien Kindern das Schwimmen beibringt, hat demnach keine Auseinandersetzungen mit der Stadt zu befürchten.

Kurze Zeitfenster für die Öffentlichkeit

Wie wenig Zeit der Öffentlichkeit in den städtischen Bädern inzwischen zur Verfügung steht, zeigt beispielhaft ein Blick ins Frankenbad: Es steht montags bis freitags für Frühschwimmer (6.30 bis 8 Uhr) zur Verfügung, darüber hinaus beschränkt sich der öffentliche Badbetrieb an allen Wochentagen auf ganz bestimmte Zeiten, die überdies teilweise explizit auf einzelne Becken und Bahnen begrenzt sind. Badegäste sind somit gut beraten, sich vorab genau über die Öffnungszeiten zu informieren.

Bekanntlich ist von den vier Hallenbädern der Stadt die Beueler Bütt ab Mitte Dezember wegen Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Somit gehe es jetzt darum, die Zeiten für Schulschwimmen, Vereinsschwimmen und Kursbetrieb sowie für die freie Nutzung durch die Allgemeinheit gerecht zu verteilen. „Oberste Priorität“, so erklärt es die Verwaltung jetzt auch in einer Reaktion auf kritische Stimmen aus der Bürgerschaft, gelte dabei dem Schulschwimmen.

Stadt: Schwimmzeiten beantragen

Zudem verweist die Stadt auf jene Schwimmkurse, die durch den städtischen Bäderbetrieb, die Sportvereine und weitere Anbieter durchgeführt würden. Hierfür würden vorab Schwimmzeiten beantragt und vergeben. „Außerdem ist es unabdingbar, dass wir als Badbetreiber überprüfen können, ob die Schwimmtrainer die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeit mit Kindern und das Erteilen von Schwimmkursen erfüllen“, führt die Stadt in einem Schreiben an eine Bonnerin mit Blick auf Ersthelferausbildung und Rettungsschwimmerqualifikation aus.

Dass gewerbliche Schwimmtrainer – noch dazu ohne Absprache – die wenigen Zeiten belegen, in denen die Bonner Familien und vereinsungebundene Schwimmbegeisterte die Bonner Bäder nutzen können, ist aus Sicht der Stadt inakzeptabel. Wer private Schwimmkurse anbieten möchte, möge sich aber an die Regeln halten und zunächst die Zuteilung von Zeiten beantragen. Für die Beendigung bereits begonnener Kurse zeigt sich die Stadt indes gesprächsbereit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Auswirkungen unklar
Kommentar zur Viktoriabrücke Auswirkungen unklar