Prozess vor dem Arbeitsgericht SWB-Fahrer soll im Dienst Marihuana geraucht haben

Bonn · Ein SWB-Fahrer soll in Bonn unter Drogen im Dienst gewesen sein. Beim Bonner Arbeitsgericht hat er gegen den fristlosen Rauswurf geklagt. Jetzt erhält er eine ordentliche Kündigung samt wohlwollendem Zeugnis.

 Der gekündigte 38-Jährige soll im Führerhaus einer Stadtbahn Marihuana konsumiert haben.

Der gekündigte 38-Jährige soll im Führerhaus einer Stadtbahn Marihuana konsumiert haben.

Foto: Benjamin Westhoff

Wer als Fahrerin oder Fahrer im öffentlichen Nahverkehr der Stadtwerke Bonn (SWB) tätig ist, kennt diese Regel: Alkohol oder Drogen sind absolut tabu. Wer gegen diese Vorgabe verstößt, der fliegt raus. Da kennen die Stadtwerke kein Pardon, machte Professor Nicolai Besgen, Anwalt der Kanzlei Meyer-Köring, jetzt im Arbeitsgericht Bonn deutlich. Dort hatte ein 38-Jähriger gegen seine fristlose Kündigung durch die SWB geklagt. Hintergrund: Der Mann war im vorigen Herbst in seinem Führerhaus einer Stadtbahn ertappt worden, als er offensichtlich gerade Marihuana konsumiert hatte.

Laut Besgen, der die Stadtwerke vor Gericht vertritt, hatten zwei Kollegen des Klägers aus purem Zufall das Führerhaus der Stadtbahn an der Haltestelle Tannenbusch Süd betreten. Dort machte der 38-Jährige gerade Pause. Der Nase der beiden Kollegen entging indes nicht: Der Fahrer hatte offensichtlich gerade „Gras“, also Cannabis konsumiert - das stellten die beiden Kollegen zweifelsfrei am süßlichen Geruch in der Luft fest, berichtet Besgen. Der Fahrer stritt dagegen alles ab, doch die beiden Kollegen ließen sich nicht beirren und forderten die Polizei an.

„Schließlich handelt es sich nicht um eine Bürotätigkeit“

„Die Beamten entnahmen dem Fahrer eine Speichelprobe und später auch noch einmal eine Urinprobe“, berichtet Besgen weiter. Beide Proben seien positiv ausgefallen. Nach einer Anhörung des Fahrers fackelte man bei den SWB nicht lange und sprach ihm die fristlose Kündigung aus. „Schließlich handelt es sich hier nicht um eine Bürotätigkeit“, macht Besgen die Schwere des Vergehens deutlich. Es gehe um die Sicherheit der Fahrgäste, und deshalb gebe es beim Thema Alkohol und Drogen bei den Stadtwerken null Toleranz. 

Das sei allen Fahrerinnen und Fahrern bewusst, weiß Besgen. Im Internet kann man übrigens unter anderem über die Wirkung von Marihuana nachlesen: „Wer Marihuana konsumiert, dem muss klar sein, dass man die Gesamtheit der Veränderungen, welche durch den Konsum von Marihuana auftreten kann, ‚high sein‘ nennt“. „Die SWB-Fahrer müssen auch am Abend vor Dienstantritt berücksichtigen, ob sie möglicherweise am nächsten Tag noch Rückstände von Alkohol oder Drogen im Blut haben könnten“, betonte der SWB-Rechtsbeistand. 

Blutprobe als Beweis der Unschuld liegt nicht vor

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob es denn auch ein Ergebnis einer Blutprobe gebe, musste Besgen passen. „Dazu liegt uns nichts vor.“ Ebenso wusste der Klägeranwalt kein Ergebnis. Was Prozessbeobachter zu der Einschätzung brachte, der Kläger habe das Ergebnis wohl aus guten Gründen für sich behalten, weil vermutlich auch die Blutprobe positiv ausgefallen sei.

Der Anwalt des 38-Jährigen zeigte sich jedenfalls einsichtig und schnell einverstanden, als eine gütliche Einigung als Vorschlag – allerdings mit Widerrufsmöglichkeit binnen einer Woche auf beiden Seiten - auf den Tisch kam: Der Kläger, seit 2016 bei den SWB beschäftigt und dort laut Besgen wegen Überfahrens von roten Ampeln bereits negativ aufgefallen, erhält eine ordentliche Kündigung zu Ende November 2021 samt „wohlwollenden“ Zeugnis und die Sache ist erledigt. Sämtliche Entgelt- und Urlaubsansprüche sind mit dem Vergleich abgegolten, hielten die Parteien zudem fest.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort