Versicherung von Wohngebäuden Assekuranzen prüfen Verträge - Kunden drohen höhere Beiträge

KÖLN · Die Versicherung von Wohngebäuden ist bei den meisten Anbietern defizitär. Sie versuchen sich in Sanierungsaktionen. Besonders aktiv ist die Ergo-Versicherung (früher Hamburg-Mannheimer und Victoria), die über relativ hohe Verluste von 30 Millionen Euro im Schnitt der letzten Jahre klagt.

 Sturmschäden, die durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind, können teuer werden.

Sturmschäden, die durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind, können teuer werden.

Foto: dpa

Ergo will 120.000 alte und sehr alte Verträge auf höhere Beiträge, Anpassungsklauseln und neue Bedingungen umstellen. Einigt man sich nicht mit den Kunden, soll es Kündigungen geben.

Nach einer internen Prognose des Versicherer-Spitzenverbandes GDV steigt die Schaden-Kostenquote in der Wohngebäude-Versicherung, bezogen auf die Beitragseinnahmen von rund fünf Milliarden Euro, 2013 auch infolge großer Hagel- und Sturmschäden von 104 auf 133 Prozent. Axa-Vorstand Rainer Brune bezifferte die seit 2002 aufgelaufenen Verluste mit 5,6 Milliarden Euro. Er sagte auf einer Fachveranstaltung in Köln, ein Ende der Verluste sei nicht abzusehen. Man kämpfe weiterhin mit Preisen und Bedingungen um Marktanteile.

Die normale Wohngebäude-Versicherung deckt Schäden, die durch Feuer, Hagel, Sturm und vor allem durch Leitungswasser (50 Prozent Anteil am Schadenvolumen) entstehen. Alte Gebäude und Leitungen sind schadenanfällig. Sanierung der Versicherungsbestände auf kleiner Flamme ist bei vielen Versicherern üblich. Im Schadensfall, der beide Seiten zur Kündigung berechtigt, oder erst recht bei Schadenshäufung, wird mit den Kunden über Beitragszuschläge, Schadenbeteiligung durch Selbstbehalt und über die Einführung einer Klausel zur Anpassung der Beiträge an die Schadensentwicklung verhandelt, sofern solche Klauseln (in alten Verträgen) nicht vereinbart waren. Vor allem Anpassungsklauseln gelten als Sanierungsinstrument für den Versicherungsbestand.

Versicherte, die sich mit ihrer Gesellschaft nicht einig werden, sollten am besten selbst kündigen und sich einen neuen Versicherer suchen, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Denn der neue Versicherer wolle wissen, ob ein Vorvertrag bestanden habe, und wer den Vertrag gekündigt habe. Sei der Versicherte hinauskomplimentiert worden, unterstelle man, es handele sich um ein schlechtes Risiko. Die Tendenz, in neuen Bedingungen Schäden durch Ableitungsrohre aus dem Deckungsschutz herauszunehmen, beobachtet die Verbraucherzentrale, seitdem diskutiert wird, Hauseigentümer zu verpflichten, die Dichtigkeit der Rohre überprüfen zu lassen. Da sollte man aufpassen.

Versicherer, die durch Wohngebäude kein Geld verlieren, führen das darauf zurück, dass sie gute Risiken im Bestand haben und sich an Untertarifierung und Preisdumping nicht beteiligt haben. Die Provinzial Rheinland Versicherung, mit 23 Prozent Marktanteil größter Gebäudeversicherer im Rheinland, verweist zudem darauf, dass es hier 2013 kaum Hagel- und Sturmschäden gegeben habe, im Gegensatz zu Süddeutschland.

Elementarschäden etwa durch überfließende Gewässer oder Starkregen, durch Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben müssen extra versichert werden. Die Versicherer unterscheiden vier Risikozonen mit unterschiedlich hohen Beiträgen. Wo Hochwasser an Flussläufen eine permanente Gefahr ist, sind die Beiträge am höchsten.

Der Hauseigentümer sollte die finanzielle Belastung gegen das Risiko abwägen. Nach der Statistik schließen 33 Prozent der insgesamt 19 Millionen Wohngebäude-Versicherungen Elementarschäden ein.

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