Geplantes Wohnareal am Burgweg Bauausschuss Bad Neuenahr lehnt Bau mehrerer Mehrfamilienhäuser ab

Bad Neuenahr-Ahrweiler · Am Burgweg soll ein Komplex aus mehreren Mehrfamilienhäusern entstehen. Anwohner beschweren sich in einem offenen Brief an den Ausschuss über die unverhältnismäßige Dimension der geplanten Gebäude. Das Gremium stimmt zu. Dennoch: Das letzte Wort hat die Kreisverwaltung.

 Am Burgweg in Bad Neuenahr sollen mehrere Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bauausschuss lehnt das Vorhaben ab, die Kreisverwaltung ist nun am Zug.

Am Burgweg in Bad Neuenahr sollen mehrere Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bauausschuss lehnt das Vorhaben ab, die Kreisverwaltung ist nun am Zug.

Foto: Martin Gausmann

Einhellig versagte der Bau- und Planungsausschuss der Kreisstadt sein Einvernehmen zu einem Bauantrag, der die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 18 Wohneinheiten im Bad Neuenahrer Burgweg zum Ziel hat. In den Tagen zuvor hatten mehrere Familien aus der direkten Nachbarschaft in einem offenen Brief an die Ausschussmitglieder ihrer Besorgnis über die nach ihrer Meinung unverhältnismäßige Dimension der geplanten Gebäude Ausdruck verliehen. Dennoch kann die Kreisverwaltung das Projekt genehmigen, denn aus rechtlichen Gesichtspunkten gebe es keinen Grund, das Bauvorhaben abzulehnen, verdeutlichte der Erste Beigeordnete Peter Diewald.

Schon 2019 war das Vorhaben im Ausschuss gescheitert, weil sich der rückwärtige Baukörper nicht in die Umgebung eingepasst habe, blickte Mario Kettermann vom städtischen Gebäudemanagement zurück. Damals hatte auch die Kreisverwaltung den Bauantrag abschlägig beschieden. Doch mittlerweile hätten die Investoren einen neuen Plan vorgestellt, bei dem die beiden Mehrfamilienwohnhäuser im rückwärtigen Grundstücksbereich deutlich kleiner ausfallen. Dies sei mit dem im Baugesetzbuch verankerten „Einfügegebot“ vereinbar, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. „Alle Voraussetzungen werden erfüllt“, betonte Kettermann.

Kritiker bemängeln unverhältnismäßige Gebäudedimension

Doch all das konnte das Gremium nicht überzeugen, denn nicht nur Peter Ropertz (CDU) stellte fest: „Das ganze Bauvorhaben fügt sich einfach nicht in die Umgebung ein.“ Fritz Langenhorst (SPD), Andreas Schmickler (Grüne) und Gregor Sebastian (FWG) schlossen sich dieser Meinung an und lagen damit auf der Linie der Unterzeichner des offenen Briefes, die das Vorhaben als dem Wohnquartier nicht angemessen beurteilten. Dieses bestehe aus Ein- und Zweifamilienhäusern der 1950er und 1960er Jahre. Da passe eine Wohnanlage mit 18 Wohneinheiten nicht hinein. Die Grenze der Ästhetik und der Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft werde erheblich überschritten, die Massivität werde nochmals dadurch verschärft, dass sich das Grundstück in einer extremen Hanglage befinde. „Für unsere Nachbargrundstücke hat dies folglich den Effekt, dass die Gebäudedimensionen im Verhältnis zu unseren Einfamilienhäusern noch weitaus höher erscheinen, als dies bei einer Realisierung auf einem flachen Grundstück der Fall wäre“, argumentierten die Unterzeichner. Dadurch würden ihre Häuser nicht nur massiv beschattet, sondern auch von der Licht-Luft-Zirkulation abgeschnitten. Das Bauvorhaben habe einen erdrückenden und abriegelnden Effekt auf die Nachbarschaft, die damit zudem einem erheblichen Strukturwandel ausgesetzt wäre.

„Dennoch müssen wir uns an Recht und Gesetz halten“, machte Kettermann klar, dass es trotz der ablehnenden Haltung des Ausschusses keine rechtlichen Argumente gegen eine Genehmigung des Vorhabens gebe. Das letzte Wort hat nun die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde.

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