Untersuchungsausschuss zur Flut Gremium beauftragt weitere Rechtsgutachten

Ahrtal · Der Flut-Untersuchungsausschuss des Landtags in Rheinland-Pfalz fordert von Experten zwei weitere Rechtsgutachten an. Dabei geht es um die Auslegung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.

 Martin Haller spricht vor der Sitzung des Untersuchungsausschusses im Mai in der Ahrweiler Kreisverwaltung vor der versammelten Presse.

Martin Haller spricht vor der Sitzung des Untersuchungsausschusses im Mai in der Ahrweiler Kreisverwaltung vor der versammelten Presse.

Foto: Martin Gausmann

Im Anschluss an die jüngste Sitzung des Untersuchungsausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags zur Flutkatastrophe hat das Gremium in nicht-öffentlicher Sitzung einen weiteren Beweisbeschluss gefasst: Wie der Landtag mitteilt, geht es um abstrakte Rechtsfragen und die Erstellung von zwei weiteren Rechtsgutachten zu Fragen der Auslegung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes des Landes (LBKG).

Hierzu wird der Ausschussvorsitzende Martin Haller wie folgt zitiert (SPD): „Der Untersuchungsausschuss hat beschlossen, in seiner Sitzung am Freitag, 22. Juli, die beiden Sachverständigen Christoph Gusy von der Universität Bielefeld sowie Gerd Gräff, einstigen Leitenden Ministerialrat, anzuhören und zu befragen. Beide sollen dem Ausschuss vorab ein schriftliches Gutachten zur Verfügung stellen. In diesen Gutachten soll insbesondere Stellung genommen werden zu Fragen der Verantwortlichkeiten im Katastrophenschutz nach dem LBKG.“ Beispielsweise solle erörtert werden, inwieweit die verfassungsrechtliche Garantie kommunaler Selbstverwaltung bei der Frage zu berücksichtigen ist, welcher Ebene die Einsatzleitung zukommt und wie sich ein Wechsel der Einsatzleitung zwischen den verschiedenen Amtsträgern vollzieht.

Nächste Sitzung am 1. Juli

Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses wird am Freitag, 1. Juli, stattfinden. Darin wird es nochmals um Themen und Fragen rund um die Einsatzzentrale Ahrweiler gehen, heißt es in der Mitteilung. Unter anderem seien für diese Sitzung Zeugen aus der Kreisverwaltung Ahrweiler, darunter der Leiter des Fachbereichs 1, aber auch Vertreter des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes und auch ein Zeuge des Südwestrundfunks geladen.

(wes)
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