Urteil am Landgericht Koblenz Viereinhalb Jahre Haft für Sinziger Brandstifter

Koblenz/Sinzig · Das Landgericht Koblenz schickt einen Mann aus Sinzig für viereinhalb Jahre ins Gefängnis: Er hat im August 2020 schwere Brandstiftung in einem Haus an der Sinziger Friedrich-Spee-Straße begangen. Außerdem befand das Gericht den 36-Jährigen der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig.

 Am Koblenzer Landgericht ist der Prozess um die Brandstiftung in Sinzig zuende gegangen.

Am Koblenzer Landgericht ist der Prozess um die Brandstiftung in Sinzig zuende gegangen.

Foto: dpa

Viereinhalb Jahre muss Mariusz P. aus Sinzig ins Gefängnis. Der 36-jährige, Anfang der 90er Jahre mit seinen Eltern von Polen nach Deutschland übergesiedelte Mann war für schuldig befunden worden, im August des vergangenen Jahres schwere Brandstiftung in einem Haus an der Sinziger Friedrich-Spee-Straße, zudem gefährliche Körperverletzung sowie Sachbeschädigung begangen zu haben. Die Strafkammer des Landgerichts Koblenz blieb damit weit unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafrahmen, der mit sechs Jahren und zehn Monaten Haft als angemessen von Staatsanwältin Julia Rheinbay bezeichnet worden war. Der Verteidiger des Angeklagten, Joachim Titz aus Oberwinter, hatte indes – ohne sich konkret festzulegen - für ein mildes Urteil plädiert. Dem folgte das Gericht weitgehend.

Die Aussagen des seit seiner Jugend zu starkem Alkoholkonsum und zu Gewalttätigkeiten neigenden Mannes seien vielfach durch Zeugen widerlegt worden, unterstrich die Staatsanwaltschaft. „P. hat sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht“, stellte sie fest und nahm dabei Bezug auf eine Schlägerei mit einem der Polizei ebenfalls nicht unbekannten Mann auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes. Körperverletzungen habe es auch wenig später an einer Sinziger Obdachlosenunterkunft gegeben. P. habe sei Opfer nicht nur geschlagen und getreten, sondern auch gewürgt. Dass der Angeklagte außerdem noch einen Fernsehapparat seiner ehemaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung zerstört hatte, wurde als mutwillige Sachbeschädigung gewertet. Am schwersten gewichtete die Staatsanwaltschaft jedoch die begangene Brandstiftung in der Wohnung seiner ehemaligen Freundin.

Mit einer Leiter war Mariusz P. unter erheblichem Alkoholeinfluss bis ans Fenster der Wohnung geklettert, war eingestiegen und habe dann – so Staatsanwältin Rheinbay - Feuer gelegt. P. hatte dies in den vorausgegangenen Verhandlungstagen so bestätigt (der GA berichtete). Allerdings habe er nicht vorsätzlich Brandstiftung begangen, sondern sei auf dem Bett der nicht anwesenden Freundin mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen. Als er irgendwann später wieder durch das Fenster die Wohnung verließ und die benutzte Leiter über eine Mauer warf, will er von einem Feuer zunächst nichts bemerkt haben. Die Feuerwehr rückte indes zu einem Vollbrand aus, alle Bewohner des Mehrfamilienhauses mussten evakuiert, eine Frau gar aus ihrer Wohnung befreit werden, nachdem die Polizei als erste am Einsatzort deren Wohnungstür eingetreten hatte.

„Das alles hat sich im Wesentlichen so abgespielt“, räumte Anwalt Joachim Titz ein. Sein Mandant habe sich durchaus geständig gezeigt. Allerdings müssten auch die Lebensumstände des Angeklagten berücksichtigt werden. Er lebe ausschließlich mit Menschen zusammen, „die durch das soziale Raster gefallen sind“. Hinzu komme der dramatische Alkoholkonsum, der bei allen ihm zur Last gelegten Taten eine große Rolle gespielt habe. Die Brandstiftung sei eher fahrlässig und nicht vorsätzlich erfolgt. „Seine Steuerungsfähigkeit war extrem eingeschränkt“, so Titz. Mariusz P. oblag das Schlusswort: „Ich bereue sehr was passiert ist.“

Unter dem Vorsitz von Richterin Annette Repar sprach das Gericht Mariusz P. in allen Punkten schuldig. Zu Gunsten des Angeklagten gehe die Kammer davon aus, dass P. davon überzeugt gewesen sei, dass sich alle Bewohner des zum Teil brennenden Hauses frühzeitig hätten in Sicherheit bringen können und er nicht deren Leben bewusst in Gefahr bringen wollte. Neben der Gefängnisstrafe, die der vielfach vorbestrafte P. absitzen muss, wurde ihm eine Alkoholentziehungskur auferlegt.

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