Dauerstreit um Bad Honnefer Rheininsel Verwaltungsgericht untersagt Grafenwerth-Konzerte an Pfingsten

Update | Bad Honnef/Köln · Die drei Konzerte während des Pfingstwochenendes auf der Bad Honnefer Rheininsel Grafenwerth sind vom Verwaltungsgericht Köln untersagt worden. Veranstalter Ernst-Ludwig Hartz will aber noch nicht aufgeben.

 Als Ort der Erholung ist die Bad Honnefer Rheininsel Grafenwerth bei Einheimischen wie Besuchern sehr geliebt.

Als Ort der Erholung ist die Bad Honnefer Rheininsel Grafenwerth bei Einheimischen wie Besuchern sehr geliebt.

Foto: Frank Homann

Die drei Konzerte am Pfingstwochenende auf der Bad Honnefer Rheininsel Grafenwerth dürfen nicht stattfinden: Mit einer Zwischenentscheidung hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am Donnerstagnachmittag angeordnet, dass sämtliche Vorbereitungshandlungen für die Konzerte einzustellen sind. „Es hat in der Zwischenentscheidung mitgeteilt, den endgültigen Beschluss den Beteiligten noch heute zuzustellen“, erklärte Leonie Galler, Stellvertretende Pressesprecherin des VG.

Die Konzerte „Klassik auf der Insel“ mit dem Kölner Kammerorchester und Solist Colin Pütz am Samstag, Andreas Vollenweider & Friends am Sonntag und Patti Smith am Montag sind somit vorerst untersagt, allerdings können die Beklagten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einlegen. Zur Begründung erklärte das Gericht, dass es möglich sei, dass schon durch den weiteren Aufbau der Bühne und weiterer Aufbauten Schutzgüter der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder anderer naturschutzrechtlicher Regelungen irreversibel verletzt würden.

Konzerte auf Grafenwerth: Veranstalter will Beschwerde beim OVG einlegen

Der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts kurz vor dem ersten Konzert sei allein auf das Verhalten des Rhein-Sieg-Kreises, des Veranstalters und der Stadt Bad Honnef zurückzuführen, erklärte Galler. Der Kreis habe erst am Montag dieser Woche die Erlaubnis für die Durchführung der Konzerte erteilt. Gegen diese Erlaubnis richtete sich der Eilantrag des BUND. Und: Bis vor einer Woche seien die Kreisverwaltung und die Stadt Bad Honnef laut VG davon ausgegangen, die Konzerte könnten ohne eine solche Erlaubnis stattfinden. Am Donnerstagvormittag hatte das VG den Eingang des Eilantrags auf GA-Anfrage bestätigt, bereits am Nachmittag fiel die Entscheidung.

Konzertveranstalter Ernst-Ludwig Hartz möchte auch nach dem Richterspruch aus Köln „die Hoffnung noch nicht aufgeben“, sagte der Bonner Konzertunternehmer auf GA-Anfrage. „Wir wollen die Rechtsmittel ausschöpfen und Beschwerde beim OVG einlegen, sobald der endgültige Bescheid des Verwaltungsgerichts da ist“, so Hartz. Er sei von der Entscheidung „überrascht“, da „wir alle Maßnahmen getroffen haben“. Hartz kritisierte die Argumente des BUND. „Die genannten 100 Dezibel gibt es bei den Grafenwerth-Konzerten überhaupt nicht. Es spielen ja nicht Motörhead oder Rammstein“, erklärte Hartz. Sollten die Konzerte tatsächlich allesamt ausfallen, bliebe eine sechsstellige Summe als Schaden.

Der Stadt Bad Honnef lag der endgültige Bescheid des VG am Abend noch nicht vor, sondern nur die Pressemitteilung mit der Ankündigung, den Beschluss übersenden zu wollen. Die Stadt kündigte an, erst den Beschluss und dessen Begründung abzuwarten, um dazu Stellung beziehen zu können. Bürgermeister Otto Neuhoff sagte dazu dem GA: „Wir hoffen gemeinsam mit den vielen Menschen der Region, die sich seit Monaten auf diese wunderbaren und hochkarätig besetzten Konzerte auf unserer Insel Grafenwerth gefreut haben, dass die Konzerte doch noch stattfinden können.“

BUND verteidigt erneute Klage gegen Grafenwerth-Konzerte

Achim Baumgartner verteidigte indes am Donnerstag die erneute Klageeinreichung. Der BUND schreite im Kontext der fortschreitenden Klimakatastrophe und des damit verbundenen Artensterbens „nach mehrmaligen Versuchen den Konflikt seit August 2021 auf dem Verwaltungswege zu klären, gegen die rechtswidrig geplante und kommerzielle Nutzung eines unter Schutz stehenden Naherholungsgebietes ein“, erklärte Baumgartner. Das Gericht bestätige zudem, dass „die zuständigen Verwaltungen geltendes Recht ignoriert und nicht angewandt haben“, sagte der BUND-Kreissprecher.

Die Zurechtweisungen, die der BUND und er insbesondere von Politikern dafür erhält, verrieten „sehr viel über die Glaubwürdigkeit und Kenntnis dieser Beschwerdeführer“. Andere gingen „der falschen Darstellung auf den Leim, dass hier eine Insel vom Menschen geräumt werden solle, während der Naturschutzverband gerade das Recht, die Insel uneingeschränkt als Privatperson kostenlos zu nutzen, verteidigt. Es muss Raum bleiben für bürgerschaftliche Veranstaltungen der hier lebenden Menschen, so wie die Landschaftsschutzgebietsverordnung sie ermöglicht“, sagte er.

Ärger um Grafenwerth-Konzerte: BUND sieht Verantwortung bei Behörden

Dieser Raum werde bei einer beschränkten Belastbarkeit der Inselnatur aber genommen, „wenn kommerzielle Konzerte die Schutzgüter für ihren Gewinn zerstören“, findet Baumgartner. Die, wie er sagt, „wahren Verantwortlichen“ für die mögliche, kurzfristige Absage der Konzerte sind nach seinem Dafürhalten „drei Verwaltungen, nämlich die Bezirksregierung Köln, die Kreisverwaltung und insbesondere die Stadt Bad Honnef“. Die Eigentümerin des Konzertareals führe eine Planung entgegen der Verordnung durch und werde „ihrer Verantwortung, den Schutz der Inselnatur mitzudenken und zu gestalten, etwa durch Auswahl und angepasste Terminierung der Veranstaltungen, nicht gerecht“.

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