Eilantrag an Verwaltungsgericht Köln BUND will Grafenwerth-Konzerte weiterhin verhindern

Bad Honnef · Der BUND geht weiter juristisch gegen die „Sommer Open Air“-Reihe auf der Insel Grafenwerth vor. Die Kreisgruppe Rhein-Sieg des Umweltverbandes hatte schon einmal vom Verwaltungsgericht Recht bekommen. Jetzt geht sie gegen die Einzelfallgenehmigung durch den Rhein-Sieg-Kreis vor.

 Am Samstag soll das erste Open-Air-Konzert auf der Bad Honnefer Rheininsel Grafenwerth gespielt werden. Gegen die Konzerte will der BUND erneut klagen.

Am Samstag soll das erste Open-Air-Konzert auf der Bad Honnefer Rheininsel Grafenwerth gespielt werden. Gegen die Konzerte will der BUND erneut klagen.

Foto: Frank Homann

Mit der Genehmigung der drei Konzerte während des anstehenden Pfingstwochenendes auf der Bad Honnefer Rheininsel Grafenwerth durch den Rhein-Sieg-Kreis möchte sich die BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg nicht zufriedengeben: Der Umweltverband kündigte am Dienstag an, mit einem Eilantrag gegen die erfolgte Einzelfallzulassung für ein Klassikkonzert, den Auftritt von Harfenist Andreas Vollenweider und von Rocklegende Patti Smith vorgehen zu wollen.

Voraussichtlich am Mittwoch soll laut BUND der neuerliche Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden. Ausnahmen könne der Rhein-Sieg-Kreis nur für Veranstaltungen aussprechen, „die die Inselnatur nicht beeinträchtigen“, erklärte Achim Baumgartner, Sprecher der Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Dabei besteht kein Entscheidungsspielraum der Verwaltung“, stellte Baumgartner klar. Dies habe der Rhein-Sieg-Kreis in seinem Bescheid von Montag zur Genehmigung von gleich drei Veranstaltungen nicht beachtet.

BUND: Konzerte auf Insel Grafenwerht mit mehr als 100 Dezibel

Nach dem Dafürhalten des BUND handelt es sich bei den drei Konzerten um Veranstaltungen „mit mehr als 100 Dezibel, die sonst in Stadien oder Konzertsälen stattfinden“, so Baumgartner. Es sei ausgeschlossen, diese in ein Landschaftsschutzgebiet zu verlegen und damit die Erholungsnutzung zu beeinträchtigen beziehungsweise die Vögel und Fledermäuse zu gefährden.

„Absurd“, so der Kreissprecher, sei „die jetzt gefundene Regelung im Ausnahmebescheid, man solle Fledermäuse, die in Nistkästen vorgefunden werden, kurz vor der Veranstaltung mitsamt den Kästen einfach umhängen“, erklärte er. „Das kann bis zum Tod der Tiere führen.“ Das Umhängen stelle einen artenschutzrechtlichen Verstoß dar und trage in keiner Weise zur Lösung bei, sondern verschärfe den Konflikt. Fledermäuse in Baumhöhlen würden von Anfang an nicht vor Lärm im Sinne des Bescheids geschützt, findet der BUND.

Kreis hatte Genehmigungen für drei Konzerte auf Grafenwerth erteilt

Am Montagnachmittag hatte das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises die landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die drei Konzertabende auf der Insel Grafenwerth erteilt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag vergangener Woche entschieden, dass der Kreis die Konzerte „einstweilen untersagen“ müsse. Grund: Die Insel liege in einem Landschaftsschutzgebiet. Der Kreis müsse für die Konzerte eine Einzelfallzulassung prüfen, so das Gericht weiter.

Kritik am BUND kommt vom Umweltverband VCD

Erneut scharfe Kritik am BUND äußerte am Dienstagabend der als gemeinnütziger Umweltverband tätige Verkehrsclub Deutschland (VCD). Er habe kein Verständnis dafür, dass der BUND erneut juristisch gegen die Genehmigung durch den Kreis vorgehen will, sagte Karl-Heinz Rochlitz, Vize-Vorsitzender des VCD Bonn/Rhein-Sieg/Ahr, dem GA. „Damit entpuppt er sich nicht nur als schlechter Verlierer, sondern argumentiert auch teilweise haarsträubend“, so Rochlitz. Der VCD hoffe, dass das Verwaltungsgericht „mit Augenmaß diesmal gegen den BUND entscheidet“. Wichtig sei ihm, dass die Insel Grafenwerth mit ihrem unmittelbaren Stadtbahn- und Eisenbahn-Anschluss ein optimaler Standort für Konzerte sei sowie „seit 170 Jahren ein wichtiger Erholungsort für die Bevölkerung“, so Rochlitz. Mit dem Argument, Jungvögel und Fledermäuse seien bedroht, lasse sich trefflich gegen jede Open-Air-Veranstaltung agitieren: „Faktisch bedeutet das, der BUND will Menschen nur noch sehr beschränkt in Natur und Landschaft lassen.“ Die Stadt Bad Honnef ließ die Anfrage des GA nach einer Stellungnahme zur neuen Entwicklung bis zum Abend unbeantwortet.

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