OVG bestätigt Verbot Veranstalter zieht Grafenwerth-Konzerte von Rheininsel ab

Update | Bad Honnef · Auf der Bad Honnefer Rheininsel Grafenwerth finden während des Pfingstwochenendes keine Konzerte statt. Am späten Abend bestätigte das OVG das Verbot der Konzerte auf der Insel. Bereits am Nachmittag teilte Konzertveranstalter Ernst-Ludwig Hartz die Verlegung der Auftrittsorte mit.

 Gans ganz alleine: Am Tag vor dem geplanten ersten Konzert auf der Grafenwerther Veranstaltungswiese watschelt dieser Wasservogel vor der aufgebauten leeren Bühne.

Gans ganz alleine: Am Tag vor dem geplanten ersten Konzert auf der Grafenwerther Veranstaltungswiese watschelt dieser Wasservogel vor der aufgebauten leeren Bühne.

Foto: Frank Homann

Am späten Freitagnachmittag hat Ernst-Ludwig Hartz, Veranstalter der Open-Air-Konzerte auf Grafenwerth, die Notbremse gezogen. Nachdem bis dahin keine Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bekannt gegeben wurde, ob sie stattfinden dürfen oder nicht, wandte Hartz einen „Plan B“ an. Der lautete: Die drei Konzerte „Klassik auf der Insel“ am Samstag, Andreas Vollenweider & Friends am Pfingstsonntag und Patti Smith am Pfingstmontag finden nicht auf der Insel Grafenwerth statt – aber zum Teil an anderer Stelle. Am Abend um 20.36 Uhr teilte das OVG dann mit: Die Konzerte bleiben auf Grafenwerth verboten.

Das Konzert „Klassik auf der Insel“ müsse aus produktionstechnischen Gründen ersatzlos ausfallen, teilte Hartz mit. Der Abend mit Andreas Vollenweider und Freuden wird in das Brückenforum nach Bonn-Beuel verlegt. Beginn ist dann um 20.30 Uhr. Und: Das Konzert von Patti Smith wird am Pfingstmontag im Palladium in Köln-Mülheim stattfinden. Das Konzert beginnt um 20.30 Uhr und findet – anders als auf der Insel geplant – ohne Bestuhlung statt.

Hartz verlegt Konzerte von Patti Smith und Vollenweider an andere Orte

Der Zug an der Notbremse begründete Hartz mit dem Richterspruch des Verwaltungsgerichts (VG) Köln am Donnerstag. Das hatte den weiteren Aufbau und die drei Konzerte aus Naturschutzgründen untersagt. „Der Aufbau der Bühne und der Veranstaltungstechnik hat nun anderthalb Tage stillstehen müssen. Auch im Falle eines positiven Bescheids des OVG wird es uns zeitlich nicht mehr gelingen, die Vorbereitungen für die Konzerte rechtzeitig abzuschließen. Die Konzerte auf der Insel Grafenwerth an Pfingsten finden daher leider nicht im geplanten Rahmen statt“, erklärte der Bonner Konzertveranstalter.

Unverständnis für die Entscheidung des VG Köln äußerte der Rhein-Sieg-Kreis, der am Freitagmorgen Beschwerde gegen den Beschluss des Kölner Gerichts eingereicht hatte. Den wiederum hatte die Kammer erst am Donnerstagabend gegen 21 Uhr übermittelt. „Der Rhein-Sieg-Kreis hat bei der gesamten Thematik immer die Belange des Artenschutzes beachtet und ist nach gewissenhafter Prüfung und Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Veranstaltungen – unter Beachtung detaillierter Auflagen – durchgeführt werden können“, sagte Antonius Nolden, Sprecher des Rhein-Sieg-Kreises.

Aufgrund der Behauptungen des BUND seien Fachleute des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Kreises – letztmalig am Donnerstag – nochmals auf der Insel Grafenwerth gewesen. „Die vom BUND angeführten Gefährdungen wurden jedoch nicht verifiziert“, erklärte Nolden. Darum habe der Kreis auch die Beschwerde gegen den Richterspruch aus Köln eingelegt. „Letztlich ist es leider immer schwieriger, eine Nichtgefährdung nachzuweisen als eine Gefährdung zu behaupten“, sagte der Sprecher.

Ging das Verwaltungsgericht von falschen Angaben aus?

Verwirrung herrschte am Freitag darüber, ob das Kölner Gericht bei seinem Spruch am Donnerstag womöglich auf der Grundlage fehlerhafter Angaben argumentiert hat. Denn: Wie das VG ausführte, soll Konzertveranstalter Hartz zwar am 3. März einen Antrag auf Einzelfallprüfung beantragt haben, allerdings nur bei der Stadt Bad Honnef. „Das dafür verwendete Formular wies darauf hin, dass bei Veranstaltungen auf der Insel zwingend zusätzlich eine Erlaubnis beim Rhein-Sieg-Kreis zu beantragen sei. Dennoch beantragte der Veranstalter die Erlaubnis nicht“, führte das Gericht aus.

Wie aus einer E-Mail hervorgeht, die dem General-Anzeiger vorliegt, sandte der Veranstalter am 2. März allerdings seine Unterlagen per E-Mail an folgenden Verteiler: die Stadt Bad Honnef, das Ordnungsamt der Bad Honnef und an das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Wie der weitere Gang der Dinge war, schildert das Verwaltungsgericht so: Ende März 2022 fragte der BUND beim Kreis nach dem Sachstand. Selbige Anfrage habe der Umweltverband bereits im August 2021 an die Kreisverwaltung gerichtet. Ausgangspunkt der Situation, so das VG, war eine Besprechung im Mai 2018 zu der geplanten Veranstaltungsserie auf der Insel Grafenwerth, an der Vertreter des Kreises dem Veranstalter erläutert hatten, dass er eine Ausnahmeerlaubnis von Verboten der Landschaftsschutzgebietsordnung beim Kreis beantragen müsse.

Anfang April dieses Jahre teilte nun der Kreis dem BUND mit, dass er davon ausginge, dass eine Erlaubnis nicht erforderlich sei. Daraufhin habe sich der Umweltverband ans NRW-Umweltministerium und den Kreis gewandt und die Durchführung des Erlaubnisverfahrens gefordert. Diese Schreiben seien laut VG aber unbeantwortet geblieben. Die Folge: Auf Eilantrag des BUND verpflichtete das VG mit Beschluss vom 24. Mai den Kreis, die Veranstaltungen zu untersagen, weil die notwendige Erlaubnis nicht beantragt und erteilt worden sei. Daraufhin, so das Gericht, habe der Veranstalter „erstmalig beim Kreis die Erlaubnis für die Konzerte im Juni“ beantragt, die am 30. Mai 2022 erteilt wurde.

Gericht: Naturschutzschutz wäre durch Konzerte „irreversibel verlorengegangen“

Und: Seinen Spruch hatte das VG ferner damit begründet, dass Schutzgüter des Naturschutzschutzrechts irreversibel verlorengehen könnten, wenn die Konzerte stattfänden, erklärte Leonie Galler, Stellvertretende Pressesprecherin des VG. Die wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters seien demgegenüber in geringerem Maße schutzwürdig, berichtete sie. Dieser habe bereits im Jahr 2021 die Konzerte bewerben und Tickets verkaufen lassen. „Zu diesem Zeitpunkt habe er eine Ausnahmeerlaubnis für die Durchführung der Konzerte aber noch nicht einmal beantragt gehabt“, so Galler. „Sämtliche finanziellen Verpflichtungen, die er eingegangen sei, bevor die notwendigen Erlaubnisse vorgelegen hätten, seien auf eigenes Risiko erfolgt“, sagte die VG-Sprecherin. Sollten die Konzerte tatsächlich allesamt ausfallen, bliebe eine sechsstellige Summe als Schaden, hatte Konzertveranstalter Ernst-Ludwig Hartz dem GA gesagt. Wie das OVG am späten Freitagabend erklärte, geben „die vom Rhein-Sieg-Kreis mit seiner Beschwerde vorgebrachten Gründe geben keine Veranlassung, den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln zu ändern“.

OVG bestätigt Verbot der Konzerte auf der Rheininsel

Das OVG bestätigte die Annahme des Verwaltungsgericht, dass eine eine Ausnahme von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung nur möglich sind, diese Ausnahmen „deren besonderen Schutzzwecken nicht zuwiderliefen“, wozu unter anderem der Schutz der Böden sowie die landschaftsorientierte Naherholung gehörten, und sich mit diesen Schutzzwecken Veranstaltungen in der geplanten Dimension auf unbefestigten Flächen und insgesamt über einen Zeitraum von neun Tagen kaum vereinbaren ließen, so das OVG.

Einen Erfolg der Beschwerde und außerdem Hinweise für die Anfang Juli geplanten Konzerte von Zaz und Nick Mason auf Grafenwerth hatte sich der Rhein-Sieg-Kreis erhoffte, sagte Rita Lorenz, Pressesprecherin des Rhein-Sieg-Kreises, am Freitagabend. „Nach der Absage des Konzertes am Samstag und der Verlegung der Konzerte von Sonntag und Montag durch den Veranstalter hat der Rhein-Sieg-Kreis die Beschwerde bewusst aufrecht erhalten, um eventuellen Hinweise für die kommenden Konzerte zu erhalten. In diese Richtung gibt der Beschluss nach erster Sichtung leider nichts her“, sagte Lorenz.

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