Verhandlung vor Siegburger Amtsgericht Geldstrafe für Fahrt ohne Führerschein

Siegburg · Weil sie einem anderen Auto ausweichen musste, landete eine Windeckerin mit ihrem Wagen in einer Böschung. Durch den Unfall fiel auf, dass sie keinen Führerschein besitzt. Dafür musste sie sich nun vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

 Vor dem Siegburger Amtsgericht musste sich eine Windeckerin verantworten, die ohne Führerschein am Steuer gesessen hat.

Vor dem Siegburger Amtsgericht musste sich eine Windeckerin verantworten, die ohne Führerschein am Steuer gesessen hat.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Für eine 48-jährige Frau aus Windeck ist Ende September 2020 eine kurze Fahrt mit einem Pkw dumm gelaufen. Auf einer kurzen Fahrt über die Rathausstraße wich sie an der Einmündung zu einem Discounter einem anderen Fahrzeug aus, knallte vor eine hohe Bordsteinkante und überschlug sich mit ihrem Kleinwagen, der in einer Böschung auf der Seite liegenblieb. Unfallzeugen befreiten die Frau aus dem Wagen und richteten das Gefährt wieder auf. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei dann fest, dass die Frau keinen Führerschein besitzt und zeigten auch falsche Angaben zum Unfallhergang an. Das führte dann neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis auch zu einer Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat.

Auf Nachfrage von Richter Alexander Bluhm erklärte die Angeklagte unumwunden, dass sie keinen Führerschein besitzt, aber „ansonsten habe ich nichts Unwahres gesagt“. Seit zehn Jahren versuche sie schon den Führerschein zu machen, dass sei aber regelmäßig gescheitert, weil sie sich chirurgischen Eingriffen oder einer Chemotherapie unterziehen musste.

Von einem weißen Auto, dem sie hätte ausweichen müssen, habe sie nie gesprochen, erklärte sie dem Gericht. Vielmehr sei ein helles Auto aus dem Gegenverkehr „halb auf meine Fahrbahn“ geraten, weil es einem auf der anderen Straßenseite geparkten Auto ausweichen musste. Sie habe nun ihrerseits ein Ausweichmanöver im letzten Augenblick gefahren und sei dabei vor besagte Bordsteinkante geprallt. Dass sie ohne Führerschein unterwegs war, bezeichnete sie als Dummheit, das war „geistige Umnachtung“.

Zwei Zeugen des Unfalls, die vor der Frau unterwegs waren und an der Einmündung zu dem Discounter wegen des Verkehrs sehr langsam fuhren, schilderten den Unfallhergang fast identisch. Sie hätten hinter sich Brems- oder Unfallgeräusche gehört, und dann sei auch der Wagen der Angeklagten in die Böschung geraten. Die Zeugin erinnerte sich auch an ein helles Auto, konnte indes keine näheren Angaben dazu machen. Der Zeuge meinte, die Frau sei vielleicht abgelenkt gewesen und habe einem Auffahrunfall ausweichen wollen.

Die Staatsanwaltschaft forderte dann in Sachen „vortäuschen einer Straftat“ einen Freispruch, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro. Dem schloss sich das Gericht dann an.

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