Neu erschlossene Fläche Rasting möchte im Meckenheimer Gewerbepark expandieren

Meckenheim · Rasting möchte im neu erschlossenen Industriepark expandieren. Die Änderung baurechtlicher Grundlagen wird unerwartet viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadt will die Zeit für parallele, ohnehin notwendige Verfahrensschritte nutzen.

 Die Fläche in Meckenheim, auf der das neue Rasting-Werk entstehen soll. Bau- und Verfahrensregelungen sorgen für langwierige Prozesse.

Die Fläche in Meckenheim, auf der das neue Rasting-Werk entstehen soll. Bau- und Verfahrensregelungen sorgen für langwierige Prozesse.

Foto: Petra Reuter

Von Meckenheim nach Meckenheim kann ein langer Weg sein. Zumindest in Einzelfällen, wenn man als Industriebetrieb expandieren oder den Unternehmenssitz wechseln möchte. Grund dafür sind aktuell Bau- und Verfahrensregelungen, die Waltraud Leersch, Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung und Liegenschaften der Stadt Meckenheim, im Stadtentwicklungsausschuss erläuterte.

Mit der Bauleitplanung steuere die Stadt die bauliche Nutzung von Grund und Boden, sagte die Fachfrau im Ausschuss. Angelehnt an die Vorgaben des Baugesetzbuches übe die Stadt so die Planungshoheit aus. Aktuell arbeite ihre Abteilung an der nächsten Bauleitplanung für den geplanten, rund zwölf Hektar großen Abschnitt im Unternehmerpark Kottenforst und damit an der Fläche, auf dem sich Rasting ansiedeln möchte.

Änderung der Raumordnung notwendig

Anhand des bestehenden Regionalplans zeigte die Fachbereichsleiterin orange gekennzeichnete Flächen, in denen die Entwicklung von Wohngebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten möglich sei. Industriegebiete seien hier jedoch nicht zulässig, aber „hier benötigen wir ein Industriegebiet“, so Leersch. Weil entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Bauleitplanungen den Zielen der Raumordnung und damit dem Regionalplan anzupassen sind, sei für das Vorhaben eine Änderung der Raumordnung notwendig.

Für dieses Verfahren habe die Verwaltung umfangreiche Unterlagen vorbereitet und den Antrag an die Regionalplanungsbehörde am 4. September gestellt. Etwa 80 verschiedene Stellen seien beteiligt, um eine Änderung dieses Plans zu bewirken. Vollständig liegen deren Antworten laut Leersch seit November dieses Jahres vor. Entscheidungsgremium ist schließlich der Regionalrat, sagte die Fachfrau. Der aber tage im Jahr lediglich vier Mal. In seiner nächsten Tagung am 18. Dezember stehe dort der zugehörige Erarbeitungsbeschluss auf der Tagesordnung. Anschließend müssen alle zuständigen Behörden gehört werden, ebenso wie die Öffentlichkeit beteiligt wird.

Stellungnahme muss vorliegen

„Sie müssen sich das vorstellen wie eine Offenlage, die wir im Bauleitverfahren durchführen“, verdeutlichte Leersch die Abläufe. Erst mit allen vorliegenden Stellungnahmen könnten die nächsten Schritte eingeleitet werden. Mit weiteren Beteiligungsverfahren und unter der Berücksichtigung von Offenlagefristen rechnete Leersch mit gut einem Jahr für das Verfahren. In dieser Zeit könne die Stadt am Flächennutzungsplan und am Bebauungsplan arbeiten.

Beschlüsse dazu könne die Stadt jedoch erst nach dem Beschluss der Regionalplanänderung fassen. Ein alternatives Verfahren mit dem Ziel der Ansiedlung von Rasting als Industrieunternehmen habe die Bezirksregierung nicht für sinnvoll erachtet, berichtete Leersch.

„Wir müssen ein sauberes Verfahren haben, um Rechtssicherheit zu erlangen“, so Leersch auf Rückfrage von Daniel Südhof (SPD), ob sich nicht ein anderes Verfahren eigne. Der Zeitplan für Rasting ändere sich nicht wesentlich, weil auch das Unternehmen in dieser Zeit mit parallelen Planungen fortschreite, so Leersch.

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