Steuerbetrug Rheinbacher Bauunternehmer muss zweieinhalb Jahre in Haft

Bonn/Rheinbach · Das Bonner Landgericht hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus Rheinbach erneut wegen Steuerbetrugs verurteilt. Er muss zweieinhalb Jahre in Haft.

 Mit einem Fall von Steuerbetrug musste sich das Bonner Landgericht beschäftigen.

Mit einem Fall von Steuerbetrug musste sich das Bonner Landgericht beschäftigen.

Foto: dpa/Peter Steffen

Drei Jahre liegt der erste Bonner Prozess bereits zurück: Damals hatte ein Rheinbacher Bauunternehmer eisern geschwiegen und sein Anwalt hatte Freispruch gefordert, obwohl die Beweise erdrückend gewesen waren. Nicht zuletzt wegen eines Kronzeugen, der einst sein engster Vertrauter gewesen war, und der über ein betrügerisches Täuschungssystem im Detail berichten konnte.

Die 9. Große Strafkammer hatte den Geschäftsmann schließlich im Januar 2019 zu vier Jahren Haft wegen Körperschafts-, Gewerbe- und auch Umsatzsteuerbetrugs in Höhe von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Der Bundesgerichtshof jedoch hatte das erste Bonner Urteil ­- weil die Schadenshöhe nicht ausreichend begründet sei - teilweise aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung ans Landgericht verwiesen.

Angeklagter legte Teilgeständnis ab

Nach elf Verhandlungstagen hat die 7. Große Strafkammer den 65-Jährigen jetzt wieder zu einer Haftstrafe verurteilt: Zweieinhalb Jahre wegen Steuerhinterziehung in 20 Fällen. Die Gründe für das mildere Urteil: Der Angeklagte hatte diesmal nicht geschwiegen, sondern erstmalig ein Teilgeständnis abgelegt.

Der Betrugsfall selbst jedoch war bereits nach dem ersten Urteil rechtskräftig: Demnach hatte der Geschäftsmann fünf Jahre lang - zwischen 2011 und 2015 - in der Türkei billig Bauteile oder auch Balkongeländer eingekauft, die zunächst an fiktive Unterfirmen geliefert wurden. Diese fünf Firmen wiederum, für die Strohmänner als Geschäftsführer angeheuert worden waren, verkauften offiziell die Bauteile mit Aufpreis an das Rheinbacher Unternehmen weiter. Die Rechnung zahlte der Hauptangeklagte zum Schein, holte sich das gezahlte Geld jedoch bar wieder zurück.

Die Strohmänner, ahnungslose Arbeiter aus einem polnischen Dorf, waren dem Angeklagten von seiner Haushaltshilfe besorgt worden waren. Die 36-Jährige, die auch zum zweiten Mal auf der Anklagebank saß, wurde jetzt wegen Beihilfe zum Steuerbetrug zu 3300 Euro Geldstrafe verurteilt.

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