Corona-Pandemie So kommen Sportvereine an Corona-Hilfen
Service | Bonn · Aktuell befindet sich das vom Land ausgerufene Sportprogramm in der dritten Förderphase. Diese läuft noch bis zum 15. November. Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Ist mein Verein antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, die Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des LSB NRW sind. Der Verein muss gemeinnützig sein und über eine siebenstellige LSB-Vereinskennziffer verfügen. Auch Verbände auf Kreis- und Landesebene sind berechtigt sowie Dachverbände.
Welche Fördergelder sind zu erwarten?
Das Land NRW fördert Vereine, die aufgrund der Pandemie in Liquiditätsnot geraten sind, 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs, maximal 50000 Euro. Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen.
Wie stellt mein Verein einen Antrag?
Das Antragsverfahren läuft digital über die Homepage des Landessportbundes. Benötigt werden zur Anmeldung die Vereinskennziffer sowie ein Passwort für das Förderportal. Für den Antrag selber muss der Verein unter anderem Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Rücklagen und finanzielle Aufwände machen sowie die Gemeinnützigkeit nachweisen.
Können die Fördergelder zusätzlich zur NRW-Soforthilfe beantragt werden?
Ja, die Soforthilfe muss aber im Antrag als Einnahme eingetragen werden und hat somit Einfluss auf die Berechnung der Fördergelder.
Detaillierte Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landessportbunds.