Prozess in Bonn Mann soll in Flüchtlingsunterkunft auf 20-Jährigen eingestochen haben

Bonn · Vor dem Bonner Schwurgericht muss sich seit Donnerstag ein 33-jähriger Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft verantworten. Er soll einem Mitbewohner ein Messer in den Oberkörper gestoßen haben.

 In Bonn muss sein ein Mann verteidigen, der in einer Buschdorfer Flüchtlingsunterkunft einen 20-Jährigen im Streit lebensgefährlich verletzt haben soll.

In Bonn muss sein ein Mann verteidigen, der in einer Buschdorfer Flüchtlingsunterkunft einen 20-Jährigen im Streit lebensgefährlich verletzt haben soll.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Der Angeklagte verzog keine Miene. Weder als die Justizbediensteten dem Mann mit dem kahl geschorenen Schädel und dem schwarzen Vollbart die Handschellen abnahmen, noch als der Vorsitzende Richter von dem 33-Jährigen wissen wollte, ob man nicht auf den Dolmetscher verzichten könne, zeigte er irgendeine Regung. Seit diesem Donnerstag muss sich der Inder wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung vor dem Bonner Schwurgericht verantworten. Er soll am 10. Juni des vergangenen Jahres einen anderen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in der Otto-Hahn-Straße in Buschdorf mit einem Messer lebensgefährlich verletzt und anschließend auch noch geschlagen haben.

Grund des Streits bleibt zunächst im Dunkeln

Der Grund der Auseinandersetzung bleibt zunächst im Dunklen: Da der Angeklagte verschlossen blieb, sagte sein Anwalt kurz und knapp, dass sein Mandant sich zunächst weder zur Sache noch zu den Tatvorwürfen äußern werde. Die Anklage wirft dem Mann konkret vor, dass er am Mittag des Tattags kurz nach halb zwei mit dem Opfer im Eingangsbereich der Einrichtung in Streit geraten sei. Offenbar lief die Konfrontation schnell aus dem Ruder und unversehens griff der Angeklagte zu einem von ihm mitgeführten Küchenmesser und stach sein Gegenüber mehrfach mit dieser Waffe in den Oberkörper. Bei der Attacke brach aber offenbar die Klinge ab, und dem 20-jährigen Opfer gelang es, die Flucht anzutreten. Nun soll sich der Angeklagte aber eine Porzellantasse gegriffen und dem Flüchtenden hinterhergeworfen haben. Er verfehlte allerdings knapp sein Ziel und so rannte er dem Verletzten laut Anklage nach. Als er ihn erwischt hatte, soll er den 20-Jährigen noch mehrfach mit den Fäusten geschlagen haben. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen in Rücken und Oberkörper und musste intensivmedizinisch behandelt werden.

Deutsch kann der Angeklagte wohl doch ganz gut

Ob der 33-Jährige den Ausführungen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft auch ohne seinen Dolmetscher folgen konnte, blieb ebenfalls noch unklar. Es gibt aber wohl Hinweise darauf, dass der Mann die deutsche Sprache gar nicht so schlecht beherrschen könnte. Jedenfalls wurde gegen den Angeklagten in einem früheren Verfahren bereits einmal ein sogenannter Maßregelvollzug angeordnet. Von August 2018 bis Juni 2020 war der Inder wegen eines anderen Körperverletzungsdeliktes in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. Nach seiner Entlassung war der Rest einer parallel für dasselbe Delikt verhängten elfmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Dem Vernehmen nach hat ein aktuelles Gutachten aber ergeben, dass der Mann nun uneingeschränkt schuldfähig sein könnte. Das würde die Anordnung einer erneuten Unterbringung unwahrscheinlich erscheinen lassen.

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