Nach Grundsatzurteil aus Münster Bonner zahlen trotz neuem Gesetz weniger Abwassergebühren

Bonn · Die Landesregierung will den Kommunen Abwassergebühren in gewohnter Höhe sichern. Die Stadt Bonn hat Zweifel, dass das funktioniert: Kämmerin Heidler rechnet trotz Gesetz mit einem Minus von 14 Millionen Euro im Jahr.

 Abflüsse, das Kanalnetz, technische Anlagen: All das finanzieren die Städte langfristig über die Gebühren, die sie erheben.

Abflüsse, das Kanalnetz, technische Anlagen: All das finanzieren die Städte langfristig über die Gebühren, die sie erheben.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Die Bürger der Stadt werden wahrscheinlich entgegen dem erklärten Willen der Landesregierung künftig weniger Abwassergebühren zahlen als in der Vergangenheit. Sie rechne trotz eines neuen NRW-Gesetzesentwurfes weiterhin mit deutlich geringeren Gebühreneinnahmen der Stadt, erklärte Kämmerin Margarete Heidler am Mittwochabend im Finanzausschuss des Rates.

Die schwarz-grüne Landesregierung reagiert mit dem neuen Gesetz auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster. Das hatte im Mai in einem Musterprozess die Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick für zu hoch erklärt. Wie viele andere NRW-Städte soll die Kommune die Investitionen in Leitungen und Anlagen mit einer zu hohen Verzinsung in die Gebühren eingerechnet haben. Das Urteil gilt als richtungsweisend. Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) erklärte vorige Woche, dass mit dem neuen Gesetz „in der Summe das heutige Gebührenaufkommen gesichert werden“ könne.

OVG-Urteil dürfte für alle Gebührenarten gelten

Das sehen Kämmerin Heidler und ihre Fachleute im Stadthaus skeptischer. „Wir haben es auf Basis des Gesetzentwurfs durchgerechnet“, sagte sie. Dabei hätten sich trotzdem noch Mindereinnahmen von 14 Millionen Euro im Jahr ergeben. Bisher habe die Stadt mit einem Minus von 28 Millionen gerechnet. Hintergrund: Die Verwaltung geht davon aus, dass das OVG-Urteil sich auf alle Gebührenarten auswirkt, also auch bei Bestattungen oder bei der Straßenreinigung. Der Gesetzentwurf wird im Landtag beraten. Die Auswirkungen auf die Gebührenkalkulationen für 2023 stehen also noch nicht endgültig fest. Heidler kündigte in der Sitzung an, den verschobenen Doppelhaushalt für 2023 und 2024 am 8. Dezember in den Rat einzubringen.

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