Bonner Amtsgericht Kurioser Streit um eine Leiche im Beueler Geisterhaus

Bonn · Ein Obdachloser ist in Bonn verurteilt worden, weil er einen Bestattungsunternehmer attackiert hatte und sich seiner Festnahme widersetzte. Gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen Freund wollte er die Leiche eines weiteren Freundes verteidigen.

 Nach einem Zwischenfall im ehemaligen Furios in Beuel stand ein Obdachloser vor dem Bonner Amtsgericht.

Nach einem Zwischenfall im ehemaligen Furios in Beuel stand ein Obdachloser vor dem Bonner Amtsgericht.

Foto: Meike Böschemeyer/MEIKE BOESCHEMEYER

Wegen Körperverletzung, Widerstands gegen und Beleidigung von Polizisten musste sich ein 46-jähriger Lette vor einer Bonner Amtsrichterin verantworten. Die Tat, die hinter der Anklage stand, war gleichermaßen skurril wie traurig: Gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen polnischen Freund wollte der Obdachlose offenbar die Leiche eines weiteren Freundes gegen Polizei und Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens verteidigen. Nun hat die Richterin den geständigen Angreifer zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann befindet sich derzeit in einer Alkohol-Entzugsmaßnahme und muss als Bewährungsauflage 240 Euro zahlen.

Aber der Reihe nach: Das Eckhaus an der Oberen Wilhelmstraße zog viele Jahre Generationen von Studenten an. Als dann die legendäre Kneipe „Furios“ geschlossen wurde und das Gebäude immer mehr verfiel, faszinierte die Ruine eine neue Zielgruppe. Obdachlose nutzten das zentral gelegene Gemäuer gerne als Unterschlupf. Das hatten auch der Angeklagte und sein gleichaltriger polnischer Freund an einem Maiabend des Jahres 2019 vor. Im ersten Stock trafen sie auf einen weiteren Bekannten, der scheinbar friedlich auf einer Pritsche schlief. Der Mann rührte sich allerdings nicht und nach näherer Untersuchung machten die beiden eine traurige Entdeckung. Ihr Kumpel war tot.

Nachdem sie den Gedanken verdaut hatten, riefen die beiden die Polizei. Offenbar trafen aber vor den Beamten zwei Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens an der Ruine ein und der Grund der nun folgenden Auseinandersetzung wird wohl weitestgehend im Dunkeln bleiben: Die Anklage ging davon aus, dass das Duo die Bestatter mit Gewalt am Abtransport der Leiche hindern wollte: Die Leiche gehöre ihnen, sie müsse hierbleiben, sollen die offenbar völlig betrunkenen Männer den Bestattern gesagt haben. Dieser Forderung verliehen sie mit Gewalt Nachdruck: Er sei ins Knie getreten worden und habe einen Schlag abbekommen, erinnerte sich einer der Bestatter als Zeuge. Außerdem sei in Folge des Angriffs sein Sakko zerrissen. Als dann endlich die Polizei hinzukam, wehrten sich die beiden begleitet von wüsten Beschimpfungen mit Händen und Füßen gegen ihre Festnahme.

Die Vorwürfe müssten wohl zutreffen, ließ der Angeklagte das Gericht wissen, nachdem die Richterin ihn über die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses belehrt hatte. Er habe aber leider keinerlei Erinnerungen mehr an den Vorfall. Kein Wunder, denn nach der Verhaftung der beiden Männer hatten die Ermittler 2,78 beziehungsweise 3,19 Promille Blutalkohol bei dem Angeklagten beziehungsweise seinem Kumpel festgestellt. Und auch das Gericht hatte mit den Alkoholproblemen des Angeklagten seine Mühe: Zu einem ersten Termin war der Mann derart betrunken erschienen, dass der Richterin keine andere Wahl bleib, als den Angeklagten für verhandlungsunfähig zu erklären, das Verfahren auszusetzen und die Verhandlung neu zu terminieren.

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