Tat auf dem Venusberg Bonner Landgericht bestätigt Urteil gegen Geldautomatensprenger

Bonn · Ein Geldautomatensprenger hatte Berufung gegen seine Verurteilung vor Weihnachten zu einer vierjährigen Haftstrafe eingelegt. Das Landgericht Bonn hat diese am Donnerstag verworfen.

 Am 1. Februar 2020 wurde dieser Geldautomat auf dem Venusberg aufgesprengt.

Am 1. Februar 2020 wurde dieser Geldautomat auf dem Venusberg aufgesprengt.

Foto: Johannes Schott

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft benutzte in seinem Plädoyer ein einprägsames Bild: „Man muss einen Täter nicht mit der Hand in der Keksdose erwischen, um sicher zu sein, dass er zugegriffen hat.“ Eine Sichtweise, der sich die Richter einer Berufungskammer am Bonner Landgericht problemlos anschließen konnten. Die Indizienkette gegen den 44-jährigen Angeklagten war letzten Endes einfach zu dicht geknüpft, um den Geldautomatensprenger, wie von seiner Verteidigung gefordert, freizusprechen und so verwarfen die Richter den Berufungsantrag des Niederländers. Der Angeklagte war am 23. Dezember vergangenen Jahres in erster Instanz vor dem Bonner Amtsgericht zu vier Jahren Haft wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen versuchten Diebstahls verurteilt worden.

Der Knall in der Nacht zum 1. Februar 2020, einem Samstag, hatte zahlreiche Anwohner auf dem Venusberg aus dem Schlaf gerissen. Zwischen zwei und drei Uhr in der Nacht hatten der Verurteilte und möglicherweise zwei Mittäter den Geldautomaten der Sparkasse KölnBonn an der Sertürnerstraße mit einem Acetylen-Sauerstoff-Gemisch in die Luft gesprengt. Das Gerät – ein sogenannter Hinterlader – öffnete sich durch die Sprengung auch tatsächlich, verkantete sich aber in dem kleinen Schalterraum derart unglücklich für die Täter, dass sie die Zugangstüre nicht öffnen konnten. Nach einiger Zeit mussten sie dann unverrichteter Dinge den Rückzug antreten.

Nur rund zwei Wochen zuvor, in den frühen Morgenstunden des 13. Januar, hatte sich ein ganz ähnlich gelagerter Fall in der oberfränkischen Gemeinde Weidenberg bei Bayreuth ereignet. Der bayrische Automat wird als Vorderlader zwar von vorne befüllt, Erfolg war den Sprengern aber auch hier nicht beschieden: Die Geldkassette öffnete sich erst gar nicht. Allerdings benutzten die Täter nicht nur identische Gasflaschen, sondern hinterließen auch deutlich mehr DNA als im Rheinland. Unter anderem an drei Sporttaschen und dem zur Flucht genutzten Motorroller fanden die Ermittler Spuren des Angeklagten.

Mutmaßlicher Mittäter wurde vom Amtsgericht frei gesprochen

In erster Instanz hatte der 44-Jährige nicht allein vor Gericht gestanden: Der angeklagte mutmaßlicher Mittäter wurde jedoch freigesprochen. In Bonn hatten die Täter nämlich eher dürftige DNA-Spuren hinterlassen und auch im Fall des Verurteilten hätten diese allein nicht für eine Verurteilung ausgereicht. In Weidenberg wurde die DNA des Verurteilten aber gleich an mehreren Kleidungsstücken sowie den Sporttaschen und dem Motorroller sichergestellt.

Der Angeklagte hatte angegeben, dass er die Taten nicht begangen habe. Seine DNA müsse über zufällige Kontakte an die Tatorte gekommen sein. So sei bei ihm vor zwei Jahren eingebrochen worden – dabei seien auch Sporttaschen und ein Motorroller gestohlen worden.

Am Ende des Berufungsverfahrens zeigte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft allerdings überzeugt, nicht nur den Verantwortlichen für die Bonner Sprengung gefunden zu haben: „Wir haben auch die Taten in Weidenberg umfassend aufgeklärt, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer. Das sahen schließlich auch die Berufungsrichter so. Der Mann habe sich eines Schwerverbrechens schuldig gemacht, so der Vorsitzende mit Blick auf die Tatsache, dass sich der Tatort in einem Wohnhaus befand.

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