Urteil ist Aus für Polizisten

Haftstrafe wegen Missbrauchs der Stieftochter ist jetzt rechtskräftig

Bonn. Seinem Anwalt zufolge war er ein beliebter Streifenpolizist, und niemand ahnte, was der 42-jährige Bonner Polizist hinter der heimischen Fassade seiner Stieftochter antat: Jahrelang missbrauchte er das Mädchen, das erste Mal an dessen achtem Geburtstag.

Im November vergangenen Jahres verurteilte ein Bonner Jugendschöffengericht den geständigen Beamten zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug - und machte seine Hoffnung auf Strafaussetzung zur Bewährung zunichte. Der 42-Jährige legte vor dem Bonner Landgericht Berufung ein - und nahm sie nun zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig, das berufliche Aus endgültig besiegelt - und der Gang ins Gefängnis unausweichlich.

Der Fall war ins Rollen gekommen, weil der Beamte sich selbst angezeigt hatte, nachdem die Stieftochter 2002 im Alter von 13 Jahren zu ihrem leiblichen Vater geflüchtet war. Fünf Jahre lang hatte sie zuvor die Übergriffe des Polizisten erleiden müssen, wie oft er sie missbrauchte, lässt sich nur erahnen.

Wegen fünf Fällen wurde er am Ende verurteilt, die Richterin sprach jedoch von "der Spitze eines riesigen Eisbergs". Denn das Kind sei den "gewohnheitsmäßigen Zugriffen" des Angeklagten ausgesetzt gewesen und das, was er ihr angetan habe, sei fast mit Geschlechtsverkehr gleichzusetzen.

Da der Mann, Vater mehrerer leiblicher Kinder, nicht vorbestraft und nicht in U-Haft ist, wird er seine Strafe aller Voraussicht nach im Offenen Vollzug antreten.

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