Schwanger auf dem Abstellgleis Autorin verliert ihren Auftrag wegen nahender Geburt

Bonn · Der Auftrag war fast unter Dach und Fach. Dann erwähnt die 37-jährige Autorin aus Köln beim Telefonat mit ihrem neuen Auftraggeber, dass sie schwanger sei. Im gleichen Atemzug erklärt sie dem Chefredakteur zwar, wie sie sich die zeitlichen Abläufe vorstellt und dass es kein Problem sei, den Text für das Fachmagazin sogar vor dem Wunschtermin fertig zu stellen. Doch es ist schon zu spät.

 Weniger Aufgaben oder sogar eine Abfindung? Immer wieder suchen sich Frauen in der Region rechtlichen Beistand für solche Fälle.

Weniger Aufgaben oder sogar eine Abfindung? Immer wieder suchen sich Frauen in der Region rechtlichen Beistand für solche Fälle.

Foto: dpa

Er zieht seine Anfrage zurück: "Bitte nehmen Sie das nicht persönlich, aber das ist mir zu heikel", zitiert sie ihn später auf Facebook, wo Barbara ihrem Ärger Luft macht. Die Journalistin arbeitet seit Jahren selbstständig, Mutter wird sie zum ersten Mal. "Im ersten Moment war ich so perplex, dann habe ich ihm meinen Zeitplan noch mal erklärt." Er weicht aus, bleibt im Endeffekt aber dabei. "Außerdem fügte er hinzu, dass es ja nur gut gemeint sei. Die Familie gehe eben vor."

Für die Bonner Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Ulrike Wewers ist der Fall klar. "Das ist Diskriminierung." Hätte der Chefredakteur den Auftrag zuvor verbindlich erteilt, hätte er ihn sogar wegen der Schwangerschaft überhaupt nicht mehr zurückziehen dürfen. Im Fall von Barbara war es zunächst eine Anfrage. Ansonsten hätte die Autorin das Unternehmen theoretisch auf Schadenersatz verklagen können.

Schwierig sei es allerdings, wenn der Auftrag nicht schriftlich erteilt werde und zudem nicht eindeutig nachweisbar sei, dass die Schwangerschaft Grund der Absage sei, so Wewers. "Aber grundsätzlich hätte die Journalistin überhaupt nicht mitteilen müssen, dass sie schwanger ist", erklärt die Anwältin weiter.

Arbeiten, für die auch leichter Ersatz zu finden ist

Auf Nachfrage des General-Anzeigers bei mehreren Rechtsanwaltskanzleien zeigt sich, dass sich offensichtlich noch mehr schwangere Frauen im Job schon mal ungerecht behandelt fühlen und sich rechtliche Beratung suchen. Auch Wewers kennt solche Fälle: "Dann werden plötzlich andere Arbeiten zugeteilt, vor allem solche mit weniger Verantwortung." Im Prinzip Arbeiten, für die auch leichter Ersatz zu finden ist.

Möglich wäre in solchen Fällen, nach dem Antidiskriminierungsgesetz auf Entschädigung zu klagen. Bis zu drei Monatsgehälter könne man einfordern. Zwei mal habe Wewers bereits selbst einen solchen Fall gehabt. Wer seinen Arbeitsplatz gerne behalten möchte, klage besser auf vertraglich vereinbarte Arbeit.

Allerdings gebe es Negativbeispiele häufiger bei weniger qualifizierten Berufen. Auch Fälle, bei denen Frauen in der Schwangerschaft abgefunden werden, kennt sie. Wie häufig das vorkomme, sei schwer zu sagen. Aber sie schätzt grob: "Vielleicht bei zwei von 100 Schwangeren." Die Rechtsanwältin vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Daher kennt sie beide Seiten: "Arbeitgeber erkundigen sich wesentlich häufiger danach, wie das mit einer Abfindung in der Schwangerschaft funktioniert, als es tatsächlich praktiziert wird."

Probleme entstünden oft aus den unterschiedlichen Ängsten auf beiden Seiten, erklärt Wewers: "Die Arbeitgeber fürchten, dass die Frau künftig häufiger ausfällt, die Arbeitnehmerin hat Angst um ihren Job." Sie rate Frauen, selbst Vorschläge zu machen, wie sie sich die Zukunft im Unternehmen vorstellen. Damit könne man dem Arbeitgeber schon ein paar Ängste nehmen.

In einem extremen Fall sei es eskaliert, erzählt Wewers: Nachdem ein Arbeitgeber aus dem Münsterland wusste, dass seine Mitarbeiterin schwanger war, musste sie an einen anderen Arbeitsplatz wechseln. "Das war in einem Glaskasten im Sommer ohne Klimaanlage", so die Bonner Rechtsanwältin. Dazu bekam sie immer weniger Aufgaben. "Es war offensichtlich, dass er sie loswerden wollte." Letztendlich kündigte die Sachbearbeiterin und verklagte ihren ehemaligen Chef anschließend. Sie bekam Recht und erhielt als Entschädigung für die Behandlung ein volles Jahresgehalt.

Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Einen Fall einer Schwangeren, die von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten hat, hat die Kölner Rechtsanwältin Patrizia Antoni gerade bearbeitet: "Ich weiß nicht, ob ihr Chef wusste, dass sie schwanger war. Auf jeden Fall sprach er ihr die Kündigung aus. Daraufhin reichte sie den Mutterpass nach." Schließlich besteht in der Schwangerschaft Kündigungsschutz. "Aber er wollte sie unbedingt loswerden." Letztendlich kam es zu einem Vergleich, die Frau ging.

Ein bis zweimal im Monat habe Antoni Klientinnen, die sie wegen Problemen mit dem Arbeitgeber in der Schwangerschaft aufsuchen. Häufiger gebe es jedoch Probleme nach der Elternzeit: Danach hätten einige Arbeitgeber nicht so richtig großes Interesse, dass die Frau zurückkehrt. Gründe werden gesucht, warum Teilzeit nicht passt. Abfindungen werden angeboten.

Antoni empfiehlt allerdings, die Angebote nicht anzunehmen: "Man bekommt dann zwar keine Sperre vom Arbeitsamt. Aber mit einem kleinen Kind einen neuen Job zu suchen, ist nicht so einfach." In einigen Fällen habe sich gezeigt: Wenn die Frau durchhält, pendele sich das Verhältnis oft wieder ein. "Der Chef merke, dass es funktioniert und das Verhältnis normalisiert sich."

Die Kehrseite der Medaille beschreibt Anita Halft, Leiterin des Kompetenzzentrums Frauen und Beruf des Büros Rhein-Sieg: "Es gibt natürlich auch Frauen, bei denen mit der Schwangerschaft der Job an Bedeutung verliert und die Familie absolut in den Vordergrund tritt."

Sie kenne außerdem viele Unternehmen in der Region, die sich in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorbildlich verhalten: "Zum Beispiel, Unternehmen die Meetingzeiten nur zwischen neun und zwölf haben, so dass alle teilnehmen können." Auch die, die Teilzeit arbeiten. Probleme entstünden häufig als Folge mangelnder Kommunikation. Allerdings habe sie auch manchmal das Gefühl: "Viele Chefs trauen einer Frau einfach nicht zu, dass sie sich um beides kümmern kann." - eben Kind und Job unter einen Hut bekommen.

Es geht auch anders

Dass es auch anders geht, zeigt die Zurich Gruppe Deutschland. Als erstes deutsches Unternehmen hat sie die internationale EDGE-Zertifizierung für die Gleichstellung von Frau und Mann am Arbeitsplatz erhalten. EDGE steht für "Economic Dividends for Gender Equality" und ist ein weltweit anerkanntes Zertifizierungssystem für die Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Qualifizierung von Frauen für Führungspositionen sowie den Themen gleiche Bezahlung und flexibles Arbeiten.

In Barbaras Fall meldete sich der Chefredakteur am nächsten Tag noch einmal per Mail und fragte nach ihrem Konzept. Die Autorin reagiert zurückhaltend: Ohne feste Zusage möchte sie weder Ideen preisgeben noch zusätzliche Zeit investieren. Seine letzten Worte: Er wolle sich wieder melden.

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