Urteil des Landgerichts Koblenz Mehrjährige Haftstrafe für Drogendealer aus Bad Neuenahr

Bad Neuenahr/Koblenz · Wegen Drogenhandels und Waffenbesitzes verhängte die Strafkammer des Landgerichts Koblenz eine mehrjährige Haftstrafe gegen einen 34-jährigen Angeklagten aus Bad Neuenahr. Auch der Empfehlung einer Therapie kam das Gericht nach.

 Nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz muss ein Drogenhändler aus Bad Neuenahr-Ahrweiler für mehrere Jahre in Haft. (Symbolfoto)

Nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz muss ein Drogenhändler aus Bad Neuenahr-Ahrweiler für mehrere Jahre in Haft. (Symbolfoto)

Foto: picture alliance / ABIR SULTAN/d/ABIR SULTAN

Für fünf Jahre und zehn Monate muss ein 34-jähriger Bad Neuenahrer ins Gefängnis, nachdem die Strafkammer des Landgerichts Koblenz es als erwiesen ansah, dass sich der Mann des Drogenhandels schuldig gemacht hatte und zudem über Waffen verfügte, so dass von einem „bewaffneten Handel“ ausgegangen wurde. Das Gericht blieb unter einem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt sechs Jahre und zehn Monate gefordert. „Bei diesem Strafmaß fehlen mir die Worte“, hatte Strafverteidiger Axel Bertram (Koblenz) hierzu entgegnet. Man müsse „die Kirche auch mal im Dorf lassen“.

Belastendes Material sichergestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 34-jährigen Angeklagten gewinnbringenden Betäubungsmittelhandel zur Last gelegt. Am 13. Juni des vergangenen Jahres war der mehrfach vorbestrafte Maximilian S. von einer Polizeistreife im Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler bei dem Verkauf von Drogen beobachtet worden. Bei der nachfolgenden Kontrolle wurden knapp 1300 Euro Bargeld aus vorangegangenen Drogenverkäufen, zehn Gramm Amphetaminpaste und 2,4 Gramm Marihuana aufgefunden. Es folgte eine Wohnungsdurchsuchung, die weitere 50 Gramm Marihuana, knapp 400 Gramm Amphetamin sowie verkäufertypische Utensilien zu Tage förderten und von der Polizei sichergestellt wurden. Darüber hinaus wurden neben den Drogen ein Messer, ein Schlagring, ein Elektroschocker sowie ein sogenannter „Viehtreiber“ aufgefunden. Hierbei handelt es sich um ein Gerät ähnlich einem Taser, das einen kurzen Stromschlag abgibt.

Acht Vorstrafen hat Maximilian S. seit 2009 bereits im Vorstrafenregister stehen. In aller Regel handelt es sich um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, jedoch gab es auch das Erschleichen von Leistungen – in diesem Fall: Schwarzfahrerei. Von den Amtsgerichten Ahrweiler und Sinzig immer wieder ausgesprochene Geldstrafen und Bewährungsstrafen führten jedoch nicht zur Läuterung. Als die Beamten den 34-Jährigen schließlich im vergangenen Sommer festnahmen, zeigte sich der Angeklagte sowohl hinsichtlich der Betäubungsmittelverstöße als auch hinsichtlich der gefundenen Waffen geständig. Allerdings verwies er darauf, dass die aufgefundenen Drogen mehr oder weniger ausschließlich dem Eigenbedarf gedient hätten.

Zweijährige Therapie avisiert

Ein Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass S. sehr wohl trotz einiger Drogenprobleme vollumfänglich schuldfähig sei und der Drogenkonsum des Angeklagten ihn an einem eigenständigen Leben nicht gehindert habe. Dennoch sah die Staatsanwaltschaft Veranlassung, eine Therapie zu empfehlen. Bei einem für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zwischen fünf und fünfzehn Jahren üblichen Strafmaß sah der Staatsanwalt sechs Jahre und zehn Monate Haft als angemessen an. Zudem solle der Angeklagte eine zweijährige Therapie machen.

Strafverteidiger Axel Bertram bewertete das Vergehen seines Mandanten als minderschweren Fall und verwies auf die abgelegten, strafmildernd zu bewertenden Geständnisse. „Mein Mandant hat sich mit dem, was ihm vorgeworfen wird, stark auseinandergesetzt“, so der Koblenzer Rechtsanwalt. Die Taten habe der Angeklagte lediglich begangen, um seine Sucht zu befriedigen. Bertram forderte daher eine zweieinhalbjährige Therapie und ein mildes Urteil.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es strafmildernde sowie strafverschärfende Umstände gebe. Da der Angeklagte vielfach vorbestraft ist, zudem ein bewaffneter Handel mit Drogen vorlag, verurteilte die Kammer den Bad Neuenahrer zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Davon wird er zwei Jahre in einer Einrichtung verbringen können, in der er von seinen Suchtzwängen befreit werden soll.

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